Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gaswirtschaftsgesetz u.a.

Dieses Artikelgesetz sieht Änderungen im Gaswirtschaftsgesetz (GWG), Gasdiversifizierungsgesetz (GDG) sowie Energielenkungsgesetz (EnLG) vor, welche dazu dienen, die österreichische Versorgungssicherheit auch weiterhin zu gewährleisten.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 5. Juli 2024
  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Gewährleistung von Versorgungssicherheit
  • Diversifizierung von Gasimporten

Inhalt

  • Gaswirtschaftsgesetz (GWG): Verpflichtende Erstellung von Versorgungssicherheitskonzepten für Versorger sowie Verlängerung der strategischen Gasreserve
  • Gasdiversifizierungsgesetz (GDG): Verlängerung der Möglichkeit zur Förderung des Bezugs von Gas aus nicht-russischen Quellen sowie des Ausstiegs aus russischem Gas auf das Jahr 2027
  • Energielenkungsgesetz (EnLG): Verlängerung der vor Energielenkungsmaßnahmen geschützten Speichermengen von Endverbrauchern bis zum 31. Mai 2027

Hauptgesichtspunkte

Versorger werden nunmehr dazu verpflichtet, Konzepte zu erstellen, in denen getroffene und geplante Maßnahmen in Hinblick auf einen möglichen Ausfall von Gaslieferungen gegenüber der Regulierungsbehörde darzulegen sind. Um die Abhängigkeit von russischem Erdgas weiterhin schrittweise zu verringern, haben die Konzepte, welche durch die Erdgasversorger zu erstellen sind, auch Darstellungen über getroffene und geplante Maßnahmen zu Reduzierung von russischem Erdgas, zu enthalten.

Zur Herstellung der Transparenz betreffend der für Österreich relevanten Gasbezugsquellen müssen Versorger auch ihre Gasbezugsquellen gegenüber der Regulierungsbehörde offenlegen. Zudem werden auch die Rechtsgrundlagen für die strategische Gasreserve bis April 2027 verlängert.

Das GDG trat im Jahr 2022 in Kraft. Ziel ist die Erhöhung der Resilienz der Volkswirtschaft durch Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas. Mit der Änderung des GDG wird das Gesetz vom Jahr 2025 bis zum Jahr 2027 verlängert. Zudem werden die Mittel eines Jahres, die nicht zugesagt oder durch Auftragserteilungen gebunden oder nicht in Anspruch genommen wurden, in den Folgejahren zur Verwendung herangezogen werden können.

Mit der Novelle des EnLG wird die Möglichkeit, durch Endverbraucher selbst eingespeicherte Gasmengen im Energielenkungsfall vor Lenkungsmaßnahmen, die das Eigentum oder die Verfügungsgewalt beschränken, zu schützen, bis ins Jahr 2027 verlängert. Damit wird der Anreiz zur Einspeicherung weiterhin aufrechterhalten.

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Letzte Aktualisierung: 5. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie