Besichtigung von Bergbauen

Allgemeine Informationen

Besichtigungen von aktiven Bergbauen zu Vergnügungszwecken (Fremdenbefahrungen) bedürfen der Bewilligung der Behörde.

Voraussetzungen

Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend sind, fachkundige Führerinnen/Führer zur Verfügung stehen und Bergbautätigkeiten nicht behindert werden.

Fristen

Die Bewilligung muss vor Beginn der Fremdenbefahrungen erteilt werden.

Zuständige Stelle

Kosten

  • Antrag:
    • 47,30 Euro Bundesgebühr
    • Beilagen: 3,90 Euro pro Bogen
  • Endgültige Verwaltungsentscheidung:
    • Bei Bewilligung: 6,50 Euro Verwaltungsabgabe und 83,60 Euro Bundesgebühr für den ersten Bogen und 13,00 Euro Bundesgebühr für weitere Bögen
    • Bei Versagung: gebührenfrei

Rechtsgrundlagen

§ 189 Mineralrohstoffgesetz (MinroG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen