Bilanzbuchhaltungsberufe
Seit 1. Jänner 2014 sind die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter, Buchhalterin/Buchhalter, Personalverrechnerin/Personalverrechner) im Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) geregelt.
Die Ausübung dieser Berufe ist an die Ablegung einer Fachprüfung gebunden. Die öffentliche Bestellung (bei Gesellschaften: Anerkennung) erfolgt durch den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich.
Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft und deren Fachorganisationen sind die gesetzlich eingerichteten Interessenvertretungen für die Ausübenden der oben angeführten Berufe.
Rechtsgrundlagen
Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)
Weiterführende Links
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft