Bilanzbuchhaltungsberufe

Seit 1. Jänner 2014 sind die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalterin/Bilanzbuchhalter, Buchhalterin/Buchhalter, Personalverrechnerin/Personalverrechner) im Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG) geregelt.

Die Ausübung dieser Berufe ist an die Ablegung einer Fachprüfung gebunden. Die öffentliche Bestellung (bei Gesellschaften: Anerkennung) erfolgt durch den Präsidenten der Wirtschaftskammer Österreich.

Die Kammern der gewerblichen Wirtschaft und deren Fachorganisationen sind die gesetzlich eingerichteten Interessenvertretungen für die Ausübenden der oben angeführten Berufe.

Rechtsgrundlagen

Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)

Weiterführende Links

Präsident der Wirtschaftskammer Österreich ( WKO)

Letzte Aktualisierung: 4. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft