Bilanzbuchhaltungsberufe - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter, Buchhalterinnen/Buchhalter und Personalverrechnerinnen/Personalverrechner sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit bei einem berechtigten Versicherer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die gesamte Dauer des Bestehens ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten.

Die Mindestversicherungssumme beträgt 72.673 Euro für jeden einzelnen Versicherungsfall.

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Rechtsgrundlagen

§ 10 Bilanzbuchhaltungsgesetz

Letzte Aktualisierung: 5. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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