Bilanzbuchhaltungsberufe - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter, Buchhalterinnen/Buchhalter und Personalverrechnerinnen/Personalverrechner sind verpflichtet, für Schäden aus ihrer Tätigkeit bei einem berechtigten Versicherer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die gesamte Dauer des Bestehens ihrer Berufsberechtigung aufrechtzuerhalten.
Die Mindestversicherungssumme beträgt 72.673 Euro für jeden einzelnen Versicherungsfall.
Weiterführende Links
- Grenzüberschreitender Dienstleistung
- Haftpflichtversicherung für Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (→ WKO)
- Alle Versicherungen (→ VVO)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft