Gesundheitswesen
USP.gv.at informiert über die wichtigsten Verpflichtungen und Regelungen für Personen, die im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind.
Zum Gesundheitswesen zählen alle Einrichtungen, die über Unterbringungsmöglichkeiten verfügen und/oder die in der Diagnose sowie der medizinischen Behandlung von Patientinnen/Patienten mit einer großen Bandbreite medizinischer Therapien tätig sind.
Zum Gesundheitswesem gehören beispielsweise
- Fachkliniken,
- Akut- und Langzeitkrankenhäuser,
- Rehazentren,
- Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von
- praktischen Ärztinnen/Ärzten,
- Fachärztinnen/Fachärzten sowie
- Chirurginnen/Chirurgen und
- allgemeine und spezielle Zahn-, Mund- und Kieferbehandlung und Kieferorthopädie.
Zudem werden davon auch alle humanmedizinischen Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen/Ärzten, sondern von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen/Patienten besitzen, umfasst.
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Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion