Gesundheitswesen

USP.gv.at informiert über die wichtigsten Verpflichtungen und Regelungen für Personen, die im Bereich des Gesundheitswesens tätig sind.

Zum Gesundheitswesen zählen alle Einrichtungen, die über Unterbringungsmöglichkeiten verfügen und/oder die in der Diagnose sowie der medizinischen Behandlung von Patientinnen/Patienten mit einer großen Bandbreite medizinischer Therapien tätig sind.

Zum Gesundheitswesem gehören beispielsweise

  • Fachkliniken,
  • Akut- und Langzeitkrankenhäuser,
  • Rehazentren,
  • Konsultations- und Behandlungstätigkeiten von
    • praktischen Ärztinnen/Ärzten,
    • Fachärztinnen/Fachärzten sowie
    • Chirurginnen/Chirurgen und
    • allgemeine und spezielle Zahn-, Mund- und Kieferbehandlung und Kieferorthopädie.

Zudem werden davon auch alle humanmedizinischen Tätigkeiten, die nicht in Krankenhäusern oder von Ärztinnen/Ärzten, sondern von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe, die die rechtliche Befähigung zur Behandlung von Patientinnen/Patienten besitzen, umfasst.

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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion