Behindertengerechter Arbeitsplatz

Ob ein Arbeitsplatz als behindertengerecht (barrierefrei) betrachtet werden kann, ist eine Frage der Ergonomie, also der Arbeitsplatzgestaltung.

Die Arbeitsinspektion kontrolliert in ihrem gesetzlichen Auftrag, ob ergonomische Anforderungen an Arbeitsplätze und an die Barrierefreiheit, wenn begünstigte behinderte Personen beschäftigt sind, eingehalten werden.

Finanzielle Förderungen für Arbeitsplatzanpassungen werden in folgenden Bereichen angeboten:

  • Schaffung neuer barrierefreier (behindertengerechter) Arbeits- oder Ausbildungsplätze
  • Anpassung von bestehenden Räumen (bspw. Sanitäranlagen)
  • Umbau von Zusatzausstattungen zu Maschinen (bspw. Computer) und Einrichtungen
    (bspw. Büroräume)
  • Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen (bspw. Einsatz neuer Technologien zur barrierefreien Kommunikation)
  • Technische Arbeitshilfen (bspw. mobile Lesegeräte für Sehbehinderte)
    • Anschaffung und Instandsetzung der Arbeitshilfen und
    • Ausbildung zum Gebrauch der Arbeitshilfen

Zuständige Behörde ist das Sozialministeriumservice ( SMS).

Achtung

Die finanzielle Unterstützung sollte vor dem Kauf beantragt werden. Idealerweise beinhaltet der Antrag mehrere Kostenvoranschläge beigefügt als Anlage. Standards von Barrierefreiheit sind in diversen ÖNORMEN geregelt.

Rechtsgrundlage

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz