Weitere Informationen zu Arbeit und Behinderung
Das Unternehmensserviceportal (USP) bietet Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern Informationen darüber, was sie beim Einstellen von Personal beachten müssen und welche Formen der Beschäftigung es gibt. Dabei dürfen insbesondere Menschen mit Behinderungen nicht diskriminiert werden.
Unternehmen, die 25 oder mehr Beschäftigte haben, müssen pro 25 Beschäftigten jeweils eine begünstigte behinderte Person einstellen. Unternehmerinnen/Unternehmer, die selbst eine Behinderung haben und Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen, bekommen finanzielle Unterstützung.
Das → NEBA-Betriebsservice als zentrale Anlaufstelle bei allen Anliegen rund um "Arbeit und Behinderung" bietet Unternehmen ein umfassendes Beratungs- und Serviceangebot, das diese über sämtliche Förderungsangebote informiert und bei der Förderungsabwicklung unterstützt.
Sollten Sie weiterführende Informationen benötigen, bietet Ihnen das USP detaillierte Informationen zu Unterstützungsmaßnahmen, Förderungen und Schutzbestimmungen:
- Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt
- Begünstigte behinderte Personen
- Schutzbestimmungen für begünstigte behinderte Personen
- Behindertengerechter Arbeitsplatz
- Förderungen für Arbeitnehmer
- Förderungen für Arbeitgeber
- Auflagen für Arbeitgeber (Beschäftigungspflicht)
- Förderungen für Selbstständige mit Behinderungen
- Ausbildungsmaßnahmen
- Arbeitsassistenz und technische Assistenz
- Geschützte Arbeit
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion