Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren

Der Bezug oder Versand verbrauchsteuerpflichtiger Waren zu gewerblichen Zwecken kann unter Steueraussetzung (d.h. ohne dass die Steuerschuld entsteht) oder im steuerrechtlich freien Verkehr (mit Waren, für die bereits einmal die Steuerschuld entstanden ist) erfolgen, bedarf jedoch bestimmter Bewilligungen und Begleitdokumente. Die Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren gibt teilweise das Gesetz vor, teilweise kann sie von den Wirtschaftsbeteiligten frei getroffen werden und hängt z.B. von der Größe des Unternehmens, der Häufigkeit der Beförderungen etc. ab. Wichtig in allen Fällen ist jedoch die vorherige Kontaktaufnahme des Wirtschaftsbeteiligten mit dem Zollamt Österreich ( BMF).

Als verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten:

  • Alkohol und alkoholhaltige Waren
  • Bier
  • Schaumwein, Wein und Zwischenerzeugnisse
  • Mineralöl, Kraftstoffe und Heizstoffe
  • Tabakwaren

Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung

Bei gewerbsmäßigem Warenhandel ist die Verbrauchsteuer in der Regel in dem EU-Mitgliedstaat zu entrichten, in dem der Verbrauch erfolgt. Um dies zu erleichtern, können verbrauchsteuerpflichtige Waren bis zum Erreichen ihres Bestimmungslandes unter Steueraussetzung von einem Mitgliedstaat in einen anderen befördert werden.

Verbrauchsteuerpflichtige Waren, die unter Steueraussetzung befördert werden, sind unversteuert. Das Verfahren unter Steueraussetzung ermöglicht, verbrauchsteuerpflichtige Waren ohne Steuerbelastung herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern und zu transportieren. Sobald diese Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt werden, ist die Verbrauchsteuer zu entrichten.

In der EU sind alle Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung befördern, verpflichtet, den Versand über EMCS, d.h. mit einem elektronischen Verwaltungsdokument (e-VD), abzuwickeln. Dieses Verwaltungsdokument muss den in der Verordnung (EG) Nr. 684/2009 zur Durchführung der Richtlinie 2008/118/EG (ab 1. Jänner 2022 Richtlinie (EU) 2020/262, welche seit 13. Februar 2023 vollständig anwendbar ist) in Bezug auf die EDV-gestützten Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung genannten Anforderungen entsprechen.

Das "Excise Movement and Control System" (EMCS) ist ein IT-gestütztes Verfahren zur Überwachung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung (und seit 13. Februar 2023 im steuerrechtlich freien Verkehr) im gesamten Gebiet der Europäischen Union. Elektronische Verwaltungsdokumente und weitere Nachrichten werden zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden ausgetauscht.

Durch die Erfassung der beförderungsrelevanten Daten und Erstellung eines e-VD in der Anwendung EMCS wird diesem ein administrativer Referenzcode (ARC) zugewiesen. Das e-VD oder ein Dokument, in dem der ARC angegeben ist, muss die Ware begleiten.

Die Teilnahme am Verfahren setzt eine entsprechende Bewilligung des Zollamtes Österreich ( BMF) voraus, sie ist Inhaberinnen/Inhabern von Steuerlagern, registrierten Versenderinnen/registrierten Versendern, registrierten Empfängerinnen/registrierten Empfängern und bestimmten privilegierten Empfängern (z.B. diplomatische Missionen, internationale Einrichtungen) vorbehalten.

Die Bewilligungen können in der SEED Datenbank eingesehen werden. SEED ist Dreh- und Angelpunkt für ein in allen Mitgliedstaaten funktionierendes System. Damit wird der Austausch der nationalen Verzeichnisse der für das Steueraussetzungsverfahren zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Steuerlagerinhaberinnen/Steuerlagerinhaber und berechtigte Empfängerinnen/Empfänger) mit den übrigen Mitgliedstaaten der EU und der Europäischen Kommission gewährleistet. Über  SEED-on-Europa können Unternehmen die Gültigkeit einer Verbrauchsteuernummer prüfen (Aufstellung der für diese Verbrauchsteuernummer zugelassenen Waren und die Rolle des Wirtschaftsbeteiligten).

Verbrauchsteueranwendungen in FinanzOnline

Über FinanzOnline ( BMF) bzw. auf der Verbrauchsteuer Internet Plattform Plus (VIP+) ( BMF) sind die Anwendungen  SEED-on-Europa (SEED - System for Exchange of Excise Data), EMCS (Excise Movement and Control System) und EVA (Elektronische Verbrauchsteueranmeldung) verfügbar.

Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im steuerrechtlich freien Verkehr

Wenn gewerbliche Sendungen bereits in einem Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt worden sind (und somit in diesem Land Verbrauchsteuern entrichtet wurden) und anschließend in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden, kommt es dadurch zu einer (weiteren) Steuerschuldentstehung im Bestimmungsmitgliedstaat. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist im Abgangsmitgliedstaat eine Erstattung der bereits bezahlten Verbrauchsteuern vorgesehen.

Die gewerbliche Beförderung von Waren des verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehrs erfolgt seit 13. Februar 2023 ausschließlich über EMCS (Ablösung des papiergestützten Verfahrens in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/262).

Die ordnungsgemäße Teilnahme am elektronischen Verfahren setzt eine entsprechende Registrierung beim Zollamt Österreich ( BMF) als zertifizierter Versender bzw. zertifizierter Empfänger voraus.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

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