Einkommensbericht
Der Einkommensbericht ist eine Maßnahme zur Bekämpfung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern. Dabei handelt es sich um eine unternehmensbezogene Einkommensanalyse, die eine anonymisierte Darstellung der Entgelte von Frauen und Männern enthalten muss.
Unternehmen mit mindestens 150 Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Einkommensbericht zu legen.
Der Betriebsrat oder – in betriebsratlosen Betrieben – die einzelne Arbeitnehmerin/der einzelne Arbeitnehmer hat ein Informationsrecht. Sie können die Erstellung und Ausfolgung des Einkommensberichts bei Gericht einklagen.
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Rechtsgrundlagen
§ 11a Gleichbehandlungsgesetz (GlBG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft