Steuerliche Rechte und Pflichten als Unternehmer

Zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit ist es wichtig, sich mit den Rechten und Pflichten von Unternehmerinnen/Unternehmern vertraut zu machen. Unternehmen sehen sich nicht nur mit Pflichten konfrontiert, sie haben auch Rechte, die sie gegenüber der Finanzverwaltung ausüben können.

Rechte

  • Steuerliche Vertretung: Unternehmen haben das Recht, sich in steuerlichen Angelegenheiten vertreten zu lassen. Diese Vertretungsfunktion wird von Steuerberaterinnen/Steuerberatern und anderen Parteienvertretungen wahrgenommen.
  • Rechtsbelehrung: Unternehmen können auch selbst ihre steuerlichen Rechte wahrnehmen. In diesem Fall muss das Finanzamt in gewissen Fragen beratend zur Seite stehen.
  • Auskunftsbescheid: Es ist auch möglich, einen noch nicht verwirklichten Sachverhalt vom Finanzamt beurteilen zu lassen.
  • Faires Verfahren: Steuerverfahren müssen immer fair ablaufen. Umstände zugunsten der/des Steuerpflichtigen sind vom Finanzamt zu prüfen und zu berücksichtigen.

Pflichten

  • Anzeigepflicht: Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit muss dem Finanzamt mitgeteilt werden.
  • Fragebogen: Je nach Rechtsform des Unternehmens muss ein bestimmter Fragebogen ausgefüllt und dem Finanzamt übermittelt werden. In diesen Fragebögen müssen unter anderem die Umsatz- und Gewinnschätzungen für das Eröffnungs- und Folgejahr angegeben werden.
  • Mitwirkungspflicht: Unternehmen müssen im Steuerermittlungsverfahren mitwirken. Sie müssen z.B. Bücher führen, Steuererklärungen abgeben und bei abgabenbehördlichen Prüfungen mithelfen. Ab gewissen Umsatzgrenzen sind Unternehmen verpflichtet, zur Einzelerfassung der Barumsätze eine Registrierkasse zu verwenden.
  • Sonstige organisatorische Maßnahmen: Das Finanzamt kann allenfalls ein Unterschriftsprobenblatt der zeichnungsberechtigten Person(en) oder einen Tätigkeitsnachweis verlangen. Im Zuge der Registrierung beim Finanzamt wird für das Unternehmen eine Steuernummer vergeben und ein Abgabenkonto eingerichtet. Die Steuernummer muss im Schriftverkehr mit dem Finanzamt immer angegeben werden. Sämtliche Zahlungen müssen auf das Abgabenkonto erfolgen.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen