Bessere Gestaltung von Bauland
Es fällt keine Grunderwerbsteuer an, wenn ein Grundstück durch eine behördliche Maßnahme zur besseren Gestaltung von Bauland übertragen wird. Darunter sind Maßnahmen einer Behörde (z.B. Raumordnungs- oder Baubehörde) zu verstehen, denen sich eine Grundstückseigentümerin/ein Grundstückseigentümer nicht entziehen kann. Nicht befreit ist eine freiwillige Vereinbarung, weil dieser keine behördliche Maßnahme zugrunde liegt. Das Finanzamt ist an die behördliche Maßnahme (Bescheid) gebunden.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen