Gewerbliche Tourismusförderung: OeHT-Investitionskredit und Nachhaltigkeitsbonus

Allgemeine Informationen

Gefördert werden Investitionen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in den Bereichen:

  • Qualitätsverbesserung
  • Betriebsgrößenoptimierung, Angebotsdiversifizierung und Innovation
  • Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Beschäftigte
  • Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit

Gefördert werden Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter mit förderbaren Kosten von 500.000 Euro bis 7,14 Mio Euro.

Die Basisförderung besteht aus einem geförderten Investitionskredit der OeHT in Höhe von mindestens 350.000 Euro und maximal 5 Mio. Euro (Kreditquote bis 70 Prozent der förderbaren Kosten) mit einem Zinsenzuschuss des Bundes in Höhe von bis zu 2 Prozent per anno (Laufzeit 10 Jahre).

In Kombination mit dem geförderten Investitionskredit kann zudem für nachhaltigkeitsrelevante Teile der Investitionen ein "Nachhaltigkeitsbonus" beantragt werden. Dieser Zuschuss in Höhe von 7 Prozent der nachhaltigkeitsrelevanten Teilinvestition (maximal jedoch 350.000 Euro) soll Investitionen in den drei Bereichen Ökologie (Energie, Ressourcen, Emissionen), Mitarbeiter/Regionen (Unterkünfte, Leerstand und Kooperationen) und Wirtschaft (Betriebsübergabe, Digitalisierung) besonders incentivieren.

Einzelne Bundesländer gewähren Anschlussförderungen zu diesen Förderungsinstrumenten des Bundes. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Produktseite der OeHT.

Betroffene Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Achtung

Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Fristen

Ansuchen können laufend im OeHT-Kundenportal ( OeHT) eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. ( OeHT)
Parkring 12a
1010 Wien
E-Mail: oeht@oeht.at

Verfahrensablauf

Das Förderungsansuchen ist bei der OeHT einzubringen, die auch den weiteren Verfahrensablauf von der Prüfung über die Entscheidung bis zur Auszahlung administriert. Die Einreichung erfolgt über das OeHT-Kundenportal ( OeHT).

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden auf der Produktseite der OeHT  bzw. im Zuge der Einreichung über das OeHT-Kundenportal bekanntgegeben.

Kosten

Die aktuell anfallenden Kosten werden auf der Produktseite der OeHT bekanntgegeben.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft zur Förderung von Investitionen im Tourismus (Tourismus-Investitions-Richtlinie)

Zum Formular

OeHT-Kundenportal

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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