Getreidemeldung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Funktionieren eines gemeinsamen europäischen Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse erfordert eine gemeinsame Agrarpolitik, die insbesondere eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte umfasst.
Diese gemeinsame Marktorganisation betrifft auch die Sektoren Getreide und Ölsaaten.
Um eine Marktüberwachung und -analyse durchführen zu können, sind Preis- und Mengenerhebungen erforderlich.
Wöchentlich ist zu melden:
- Verkaufspreis für Rapsöl, Sojabohnenöl und Sonnenblumenöl durch Ölmühlen.
Monatlich ist zu melden:
- Großhandelspreis und Menge an Ölsonnenblumen, Futter- und Mahlroggen, Sojabohnen und -schrot und Weichweizen aus biologischer Produktion durch Erstankäuferinnen/Erstankäufer (mit jährlich mindestens 5.000 t angekauftem Biogetreide)
- Erzeugerpreis und Menge an Ackerbohnen, Brau- und Futtergerste, Dinkel, Futter- und Qualitätshafer, Futter-und Mahlroggen, Futter-, Hart-, Mahl-, Premium- und Qualitätsweizen, Körnererbse, Ölraps, Ölsonnenblume, Sojabohne und Triticale durch Erstankäuferinnen/Erstankäufer (mit mindestens zwei Prozent Gesamtankaufsmenge des jeweiligen Bundeslandes)
- Verkaufspreis für Weizenmehl durch Mühlen (mit jährlich mindestens 10.000 t Weizenvermahlung)
- Einkaufspreis für Weizenmehl durch Lebensmitteleinzelhandel (mit mindestens 100 Filialen)
- Einkaufspreis für Verarbeitungsweizenmehl durch Lebensmittelverarbeitungsbetriebe (mit jährlich mindestens 5.000 t Mehlverarbeitung)
- Menge an Zukauf, Verkauf, Verarbeitung und Lagerstand an Dinkel, Gerste, Hafer, Hart- und Weichweizen, Körnermais, Mengkorn, Raps, Roggen, Sojabohne, Sonnenblume, Sorghum/Hirse, Triticale und Mahlprodukte durch Unternehmen, die jährlich mindestens 500 t dieser Erzeugnisse zukaufen, verarbeiten, weiterveräußern oder Mahlprodukte herstellen.
Jährlich ist zu melden:
- Erzeugerpreise und Ankaufsmenge von biologisch produzierten Ackerbohnen, Brau- und Futtergerste, Futter- und Industriehafer, Futter-, Körner- und Stärkemais, Futter- und Mahlroggen, Futter- und Speisesojabohnen, Hart- und Weichweizen, Körnererbsen, Ölsonnenblumen und Triticale durch Erstankäuferinnen/Erstankäufer (mit jährlich mindestens 1.000 t angekauftem Biogetreide)
- Lagerstand an Dinkel, Gerste, Hafer, Hart- und Weichweizen, Körnermais, Mengkorn, Raps, Roggen, Sojabohne, Sonnenblume, Sorghum/Hirse, Triticale und Mahlprodukte durch Unternehmen, die jährlich weniger als 500 t dieser Erzeugnisse zukaufen, verarbeiten, weiterveräußern oder Mahlprodukte herstellen.
Die Ergebnisse aller Meldungen werden dann der EUROSTAT bzw. der Europäischen Kommission übermittelt, die daraus erstellten Statistiken dienen insbesondere der Marktbeobachtung.
Betroffene Unternehmen
- Ölmühlen, die jährlich mindestens 50.000 t Öl herstellen
- Erstankäuferinnen/Erstankäufer
- Mühlen
- Lebensmitteleinzelhandel
- Lebensmittelverarbeitungsbetriebe
- Getreidehandel und -verarbeitungsbetriebe.
Voraussetzungen
Siehe allgemeine Informationen.
Fristen
Wochenmeldung bis zum Dienstag der Folgewoche.
Monatsmeldung bis zum 15. des zweiten der Übernahme folgenden Monats.
Jahresmeldung spätestens Ende Februar nach Ablauf des Berichtsjahres.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Betrieben, die erstmals der Meldepflicht unterliegen, wird zunächst eine Kontaktaufnahme mittels E-Mail an die Agrarmarkt Austria empfohlen. Über E-Mail werden diesen Betrieben die erforderlichen Informationen übermittelt.
Die Meldungen werden über das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria (→ AMA) erfasst.
Dazu muss der meldepflichtige Betrieb zunächst einen PIN-Code anfordern, der binnen drei Werktagen übermittelt wird. Mit dem PIN-Code hat der Betrieb einen geschützten Zugang zum Internetformular. Beim erstmaligen Einstieg wird zunächst ein individuelles Profil angelegt, um dem Betrieb künftige Meldungen zu vereinfachen.
Nach Befüllen aller Eingabefelder und einer möglichen Plausibilitätsprüfung wird der Vorgang abgeschlossen.
Unter dem Punkt "Statistik" wird die Jahresmeldung durch Akkumulierung der Monatsmeldungen durchgeführt.
Erforderliche Unterlagen
Abgesehen vom Formblatt sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Rechtsgrundlagen
Agrarmarkttransparenzverordnung
Experteninformation
Siehe Formulare und Merkblätter der Agrarmarkt Austria (→ AMA).
Zum Formular
Formulare und Merkblätter der Agrarmarkt Austria (→ AMA)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft