Energieetikett (Energielabel) – Pflichten der Lieferanten

Allgemeine Informationen

Lieferantinnen/Lieferanten müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der Europäischen Union insbesondere

Informationen zu den Pflichten der Händlerinnen/Händlern im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Betroffene Unternehmen

Lieferantinnen/Lieferanten – das sind:

  • Herstellerinnen/Hersteller mit Sitz in der EU
  • Bevollmächtigte einer/eines außerhalb der EU ansässigen Herstellerin/Herstellers
  • Importeurinnen/Importeure, die ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass für das Produkt ein Energieetikett erforderlich ist.

Kennzeichnungspflichtige Produktgruppen sind

  • Klimaanlagen und Ventilatoren,
  • Haushaltskochgeräte,
  • Haushaltsgeschirrspüler,
  • Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter,
  • Lampen und Leuchten,
  • Einzelraumheizgeräte,
  • Haushaltskühl- und Haushaltsgefriergeräte,
  • gewerbliche Kühlgeräte,
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion,
  • Festbrennstoffkessel,
  • elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräte,
  • Wäschetrockner,
  • Wohnraumlüftungsgeräte,
  • Haushaltswaschmaschinen und
  • Reifen.

Zuständige Stelle

Lieferantinnen/Lieferanten müssen alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) ( EU)Englischer Text registrieren.

Kontakt bei technischen Problemen: ENER-EPREL-HELPDESK@ec.europa.eu
Kontakt bei Fragen zur EPREL-Politik: ENER-ENERGY-LABELLING@ec.europa.eu

Verfahrensablauf

Lieferantinnen/Lieferanten müssen alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der EPREL-Datenbank ( EU)Englischer Text registrieren, bevor sie auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden können.

Vor der Registrierung des kennzeichnungspflichtigen Produkts muss ein EU-Login-Konto ( EU)Englischer Text sowie eine neue Zuliefererorganisation eingerichtet werden. Das EU-Login-Konto verschafft auch Zugang zu den EPREL-Leitlinien mit Informationen zum Registrierungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung des Produkts müssen unter anderem folgende Informationen bereitgestellt werden:

  • Produktdatenblatt
  • Technische Dokumentation
  • Konformitätserklärung

Zusätzliche Informationen

Verbraucherinnen/Verbraucher können den QR-Code auf den neuen Energieetiketten scannen und dadurch auf die EPREL-Datenbank zugreifen. Die Datenbank bietet detaillierte Informationen über alle registrierten Produkte.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion