Energieetikett (Energielabel) – Pflichten der Lieferanten

Allgemeine Informationen

Lieferantinnen/Lieferanten müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der Europäischen Union

Betroffene Unternehmen

Lieferantinnen/Lieferanten – das sind:

  • Herstellerinnen/Hersteller mit Sitz in der EU
  • Bevollmächtigte einer/eines außerhalb der EU ansässigen Herstellerin/Herstellers
  • Importeurinnen/Importeure, die ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen

Voraussetzungen

Das Produkt muss kennzeichnungspflichtig sein.

Folgende Produktgruppen sind kennzeichnungspflichtig:

  • Lampen und Leuchten
  • Heizgeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Küchengeräte (z.B. Geschirrspüler)
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Klimaanlagen und Ventilatoren
  • elektronische Displays (z.B. Fernsehgeräte)
  • Reifen

Zuständige Stelle

Die Registrierung erfolgt in der EPREL-Datenbank ( EU).

Verfahrensablauf

Lieferantinnen/Lieferanten müssen alle kennzeichnungspflichtigen Produkte in der EPREL-Datenbank registrieren, bevor die Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden können.

Zuerst muss das Lieferunternehmen auf der EPREL-Website eine neue Zuliefererorganisation (= das Lieferunternehmen) einrichten. Dies schließt die Einrichtung eines EU-Login-Kontos ein. Das EU-Login-Konto verschafft auch Zugang zu den EPREL-Leitlinien mit Informationen zum Registrierungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung des Produkts müssen unter anderem folgende Informationen bereitgestellt werden:

  • Produktdatenblatt
  • technische Dokumentation
  • Konformitätserklärung

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung ( EU)

Letzte Aktualisierung: 6. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion