Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundeskanzleramt (BKA) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2. Dezember 2016) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) sowie für das Anzeigemodul gemäß § 37b Zustellgesetz.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WebWCAG 2.1" bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Das Anzeigemodul gemäß § 37b Zustellgesetz war zum Zeitpunkt der Testdurchführung im Oktober 2021 wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1. (Stand 2021) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte des Unternehmensserviceportals

Die Abteilung E-Government Unternehmen ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Internetangebote bemüht. Ende des Jahres 2019 erfolgte eine externe Überprüfung des Unternehmensserviceportals nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1. Die Ergebnisse fließen entsprechend in die weiteren Planungen ein. Teilen Sie uns zwischenzeitlich bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Seiten bzw. Funktionen des Unternehmensserviceportals haben. Das USP Service Center hilft Ihnen im Bedarfsfall gerne weiter.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

usp.gv.at und mein.usp.gv.at (inkl. USP-Administration)

Es kommt vereinzelt zu Kontrastmängeln. Außerdem erfordern vereinzelt eingebettete Features Querscrollen bei Zoom. Nicht vollständig erfüllt sind damit die WCAG 2.1 Kriterien 1.4.3 (Kontrast – Minimum) und 1.4.10 (Reflow).

Es bestehen vereinzelt Funktionsmängel bei den Sprungmarken (Skip-Links) sowie ein Focusproblem im mobilen Menü. Vereinzelt kommt es zu Fehlern beim Fokushandling in Lightboxen und zu nicht sichtbaren Tastaturfokussen. Darüber hinaus steht in manchen Tabellen die tastaturbedienbare Tabellen-Sortierfunktion nicht zur Verfügung. Nicht vollständig erfüllt sind damit die WCAG 2.1 Kriterien 2.1.1 (Tastatur), 2.4.1 (Blöcke umgehen), 2.4.3 (Fokus-Reihenfolge) und 2.4.7 (Fokus sichtbar).

Es bestehen leichte Mängel bei der Überschriftenhierarchie. Einige Semantikfehler und ARIA Auszeichnungsfehler, die häufige Auszeichnung von Abkürzungen und Sprachwechseln auf manchen Seiten, Mängel bei der Sprachauszeichnung, nicht sprechende Alternativtexte für Bedienelemente und Links sowie Bedienelemente ohne Beschriftung können die Benutzbarkeit von Screenreadern beeinträchtigen.

In der Administration des Unternehmensserviceportals bestehen außerdem Einschränkungen durch nicht vollständig WCAG 2.1 konforme Formulare, Labelfehler und mangelhaftes Fehlerhandling, Links statt Buttons, leere Links und nicht ganz korrektes Tabellen-Markup. Nicht vollständig erfüllt sind damit die WCAG 2.1 Kriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen), 2.4.4 (Linkzweck im Kontext), 2.5.3 (Label im Namen), 3.1.1 (Sprachauszeichnung der Seite), 3.1.2 (Sprachauszeichnung von Teilen), 3.3.1 (Fehlererkennung), 3.3.2 (Labels oder Anweisungen), 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) und 4.1.3 (Status Meldungen).

gruendung.usp.gv.at

Die Applikation eGründung hat im angemeldeten Bereich folgende Einschränkungen: In Untermenüs werden Icons zur Anzeige des Status (In Bearbeitung, Erledigt) angezeigt, welche per CSS eingeblendet werden, allerdings haben diese keine Textalternativen. Nicht vollständig erfüllt sind damit die WCAG 2.1 Kriterien 1.1.1, 1.3.1 und 1.3.3. In Einzelfällen werden Icons mit anstatt dem semantikfreien per CSS eingeblendet. Nicht vollständig erfüllt ist damit das WCAG 2.1 Kriterium 1.3.1. Außerdem sind Schrittgrößen mit der absoluten Einheit px definiert. Nicht vollständig erfüllt ist damit das WCAG 2.1 Kriterium 1.4.4. Zudem kommt es zu ungünstigen Fokus (Tab)-Reihenfolgen und einer nicht vollständigen Erfüllung der Anforderungen an die Fokus-Sichtbarkeit. Nicht vollständig erfüllt sind damit die WCAG 2.1 Kriterien 2.4.3 und 2.4.7.

startup.usp.gv.at

Im Bereich startup.usp.gv.at bestehen im Mega-Menü sowie in zugeklappen Aufklappbereichen vereinzelt Mängel bei ARIA-Attributen. Außerdem kommt es bei einem offenen Dialog beim Navigieren mit der Tastatur zu Fehlern aufgrund von teils nicht sichtbaren Tastaturfokussen. Nicht vollständig erfüllt sind damit die WCAG 2.1 Kriterien 2.4.7 (Fokus sichtbar) und 4.1.1 (Syntaxanalyse).

ausschreibungen.usp.gv.at

Die Applikation Ausschreibungssuche hat folgende Einschränkungen: Die Paginierung wird nicht mit

ausgezeichnet bzw. mit mit aria-label oder aria-labelledby eindeutig beschriftet. Zudem werden die Links der Paginierung mit nicht mit

  • gruppiert bzw. der Link der aktuellen Seite mit aria-current=“true“ ausgezeichnet. Nicht vollständig erfüllt ist damit das WCAG 2.1 Kriterium 1.3.1.

 

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind grundsätzlich fremdgehostet. Es ist nicht möglich, für diese Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Nicht erfüllt ist damit das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet). Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Nicht erfüllt ist damit das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert).

PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind, planen wir im Laufe des Jahres 2020 auszutauschen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichungen von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramts liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Nicht barrierefreie Inhalte des Anzeigemoduls gemäß § 37b Zustellgesetz

Die Abteilung E-Government Unternehmen ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Internetangebote bemüht. Ende des Jahres 2020 erfolgte eine externe Überprüfung des Anzeigemoduls gemäß § 37b Zustellgesetz nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1. Im Zuge der im März, September und Oktober 2021 durchgeführten Accessibility Audits am Testsystem des Bundesrechenzentrums von Mein Postkorb wurden wesentliche Korrekturen durchgeführt. Die Umsetzung von weiteren Empfehlungen der Audits fließen in die weitere Planung mit ein. Teilen Sie uns zwischenzeitlich bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Seiten bzw. Funktionen des Anzeigemoduls haben. Das USP Service Center hilft Ihnen im Bedarfsfall gerne weiter.

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Es gibt Mängel bei der Fokusreihenfolge auf Touchscreens bei Menüs und Overlays, die die optimale Nutzbarkeit mit mobilen Screenreadern betreffen. Da Screenreader User die Bildschirminhalte auf Mobilgeräten auch über "Explore by Touch" erkunden, ist die grundsätzliche Bedienbarkeit für diese Zielgruppe aber gegeben. Nicht vollständig erfüllt ist folgendes WCAG Erfolgskriterium: 2.4.3 Fokus-Reihenfolge (Stufe A). In der englischen Version bzw. bei Nachrichten in Minderheitenprachen ist die Sprachauszeichnung von gemischtsprachigem Content für die Sprachumschaltung von Screenreadern nicht gegeben. Nicht vollständig erfüllt ist folgendes WCAG Erfolgskriterium: 3.1.2 Sprachauszeichnung von Teilen (Stufe AA).

b) Unverhältnismäßige Belastung

Manche Funktionen sind ohne visuelle Ansicht für Screenreader User nicht sofort intuitiv verständlich: Beim mobilen Menü wird der jeweils aktive Menüpunkt zum Menü Aufklappelement. Filter sind umständlich zu deaktivieren. Beim Bearbeiten (Verschieben, Weiterleiten) von Nachrichten folgt die Bearbeitung nach Markierung von Nachrichten nicht der Lesereihenfolge, man muss mit Tastatur rückwärts navigieren. Nicht vollständig erfüllt sind folgende WCAG Erfolgskriterien: 2.4.3 Fokus-Reihenfolge (Stufe A), 4.1.2 Name, Rolle, Wert (Stufe A). Die Behebung dieser Mängel für Screenreader User muss nach sinnvollem Aufwand eingeschätzt werden. Änderungen würden eine Neukonzeption der Anwendung erfordern. Die grundsätzliche technische Bedienbarkeit ist gegeben. Die Bedienbarkeit ohne visuelle Ansicht ist erlernbar.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Die in der Desktopversion eingebundene Chatbot Applikation hat Accessibilityprobleme für Screenreader User. Sie muss allerdings nicht verwendet werden, sondern kann als Zusatz Feature gewertet werden.

Die Applikation ist grundsätzlich auch für Zielgruppen mit Behinderung, im speziellen auch für Screenreader User gut benutzbar, sowohl am Desktop als auch in der mobilen Version.

Im Zuge der im März, September und Oktober 2021 durchgeführten Accessibility Audits wurden wesentliche Korrekturen durchgeführt. Die Umsetzung von weiteren Empfehlungen der Audits fließen in die weitere Planung mit ein.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. März 2020 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit des Unternehmensserviceportals (www.usp.gv.at) und des Anzeigemoduls gemäß § 37b Zustellgesetz mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer externen Überprüfung. Einzelne Seiteninhalte werden bei umfangreicheren Überarbeitungen bzw. Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft und diese Barrierefreiheitserklärung entsprechend aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an das USP Service Center gemäß nachstehenden Kontaktinformationen. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt

Bundeskanzleramt (BKA) Abteilung E-Government Unternehmen
via USP Service Center
E-Mail: Kontaktformular

Telefon: Sie erreichen unser USP Service Center österreichweit zum Ortstarif unter 050 233 733 von Montag bis Donnerstag, von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 14:30 Uhr, sofern kein Feiertag.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Zusatzinformationen

Das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) wurde im November 2019 technisch weitestgehend erneuert. Einzelne Komponenten (bspw. die USP-Administration) werden zu einem späteren Zeitpunkt technisch bzw. visuell überarbeitet.

Die Abteilung E-Government Unternehmen ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internetangeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2009 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "EGovernment-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung des Unternehmensserviceportals nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 wurde Ende 2019 durchgeführt. Eine externe Überprüfung des Anzeigemoduls gemäß § 37b Zustellgesetz wurde zuletzt im Oktober 2021 durchgeführt. Die diesbezüglichen Ergebnisse fließen entsprechend in die weiteren Planungen ein.

Letzte Aktualisierung: 1. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt