Informationen für Service Partner

Hinweis

Diese Informationen sind an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung adressiert. Relevante Informationen für Unternehmen sind ebenfalls auf USP.gv.at verfügbar.

Welches Angebot bietet das USP seinen Service Partnern?

Das USP unterstützt Sie bei Ihrem behördlichen Unternehmensservice, so wie für bereits über 100 Verfahren:

  • Single Sign-On (SSO) zu Ihrem Verfahren
  • Technische Beratung bei der Integration Ihres Verfahrens
  • Gesicherte Unternehmensidentitäten mit vertretungsbefugten Personen
  • Übernahme des Berechtigungsmanagements
  • Attribute in Registerqualität beim Aufruf Ihres Verfahrens
  • Informationen gezielt für Unternehmen bereitstellen
  • Technischer Kundensupport über das USP Service Center

Das Service Center unterstützt Ihre Benutzerinnen und Benutzer bei technischen Fragestellungen und bei Aufgaben im Unternehmensserviceportal wie etwa die Zuweisung von Berechtigungen. Fachinformationen zu Ihrem Verfahren können leider nicht übernommen werden.

Content Hosting

Im USP können Sie Informationen zu Ihrem Verfahren oder Fachwissen in der Zuständigkeit Ihrer Behörde einfach und unkompliziert der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Das Redaktionsteam des USP übernimmt die regelmäßige Aktualisierung und die Sicherstellung der Barrierefreiheit und sprachlichen Richtigkeit.

Single Sign-On Anbindung

Als zentraler Identity Provider für Unternehmen unterstützt Sie das USP bei der Anbindung Ihres Services mittels Single Sign-On über Mein USP. Eingebunden werden Verfahren von Gebietskörperschaften, Behörden und anderen Organisationen der öffentlichen Verwaltung. Damit bietet das USP eine Schnittstelle zwischen Services der öffentlichen Hand und Unternehmen.

Voraussetzungen

Alle Integrationen müssen mittels Portalverbundprotokoll (PVP) erfolgen. Unterstützt werden R-Profil (Reverse Proxy), S-Profil (SAML2) und O-Profil (OIDC).

Das USP verwendet das Unternehmensregister der Verwaltung (URV) als Datenquelle. Somit können grundsätzlich alle für Sie relevanten Schlüssel und Informationen eines Unternehmens an Ihr Verfahren beim Single Sign-On Aufruf übergeben werden.

Leistungen und Möglichkeiten

  • Rechteverwaltung über Mein USP laut Ihrem Rollenkonzept
  • Abbildung von komplexeren Berechtigungsstrukturen und Voraussetzungen
  • Abbildung von Vollmachten, auch zwischen zwei juristischen Personen (z.B. Parteienvertreter)
  • Anbindung mittels SAML2, Reverse Proxy und OIDC
  • Testanbindung (nach Vereinbarung)
  • Freischalten einzelner Services oder Rechte nur für bestimmte Unternehmen oder Unternehmen mit bestimmten Kriterien (Whitelisting)

Nächste Schritte

Haben Sie Interesse an einer Verfahrensanbindung an Mein USP, nehmen Sie bitte mit dem USP Service Center Kontakt auf. Detaillierte Informationen erhalten Sie im Leitfaden zur Verfahrensintegration.

Hinweis

Integrationen erfolgen in der Regel als "Single-Sign-On", was auch auf Ihrer Seite zu technischen Anpassungen führt.

Sobald alle Parameter geklärt wurden, werden wir uns bemühen, die Umsetzungen auf unserer Seite mit jenen auf Ihrer Seite abzustimmen, sodass die Integration schnell erledigt wird. Im Normalfall erfolgt dies zunächst auf der Qualitätssicherungsumgebung, auf die Sie gegebenenfalls Zugriff erhalten, um die Anbindung zu testen. Nach Ihrer Freigabe wird Ihr Service veröffentlicht, sowohl in Mein USP als auch in unserem Servicekatalog.

Letzte Aktualisierung: 27. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt