Elektroaltgeräte – Pflichten der Hersteller, Eigenimporteure und Händler

Geräteherstellerinnen/Gerätehersteller müssen Gestaltungspflichten, Stoffverbote und weitere Pflichten befolgen:

  • Stammdaten auf edm.gv.at ( BMK) registrieren
  • Elektro- und Elektronikgeräte speziell kennzeichnen:
    • Mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern (wenn es auf dem Gerät selbst nicht möglich ist, kann dieses Symbol auch auf der Verpackung, der Gebrauchsanweisung oder dem Garantieschein angebracht werden)
    • Mit einem Kennzeichen, das die Herstellerin/den Hersteller eindeutig identifiziert
  • Konsumentinnen/Konsumenten über Rückgabemöglichkeiten, Zweck der getrennten Sammlung, Gefahren von bestimmten Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten etc. informieren
  • Für jedes hergestellte Elektro- und Elektronikgeräte eine EU-Konformitätserklärung ausstellen
  • Auf jedem fertigen Elektro- oder Elektronikgerät oder seiner Datenplakette die CE-Kennzeichnung gut sichtbar, leserlich und dauerhaft vor dem Inverkehrsetzen anbringen
  • Regelmäßig Meldungen über die von ihnen in Österreich verkauften Geräte erstatten
  • Jährliche Meldungen über die Anzahl der gesammelten Elektro- und Elektronikgeräte und deren Verwertung abgeben (Frist: 10. April für das vorangegangene Kalenderjahr)
  • An einem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen (verpflichtend für Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 13. August 2005 verkauft wurden) oder Sammelstellen für Elektro- und Elektronikgeräte errichten. Durch die Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem werden sie von ihren Melde-, Sammel-, und Verwertungspflichten entbunden.
  • Für zurückgenommene Elektro- und Elektronikaltgeräte sicherstellen, dass sie behandelt, verwertet bzw. umweltgerecht entsorgt werden

Die Meldungen müssen über edm.gv.at ( BMK) vorgenommen werden. Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP-Registrierung.

Für Herstellerinnen/Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten für gewerbliche Zwecke gelten teilweise abweichende Bestimmungen.

Unternehmerinnen/Unternehmer, die Elektro- und Elektronikgeräte für ihren Betrieb selbst importieren, dürfen diese nicht unentgeltlich bei Sammelstellen oder Händlerinnen/Händlern abgeben.

Sofern nicht die Herstellerin/der Hersteller im Ausland zur Rücknahme verpflichtet ist oder an einem Sammelsystem teilnimmt, müssen die betreffenden Geräte auf eigene Kosten bei einer berechtigten Abfallsammlung bzw. Abfallbehandlung abgegeben werden.

Letztvertreiber (Händler) müssen alte Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten zurücknehmen, wenn jemand ein neues gleichwertiges Gerät kauft.

Handelsbetriebe, deren Verkaufsfläche weniger als 150 Quadratmeter groß ist, sind von der Rücknahmepflicht ausgenommen, wenn diesbezüglich im Kassenbereich des Geschäftslokals eine deutliche Information vorhanden ist.

Handelsbetriebe, die Elektro- und Elektronik-Altgeräte aus privaten Haushalten unentgeltlich zurücknehmen, haben darüber deutlich, insbesondere im Kassenbereich des Geschäftslokals, zu informieren.

Handelsbetriebe, die ihre Geräte über den Versandhandel verkaufen, können ihre Rücknahmepflicht auch dadurch erfüllen, indem sie in jedem politischen Bezirk mindestens zwei öffentlich zugängliche Abgabestellen einrichten.

Handelsbetriebe, die Elektro- und Elektronikgeräte erwerbsmäßig nach Österreich einführen, gelten rechtlich als Herstellerinnen/Hersteller und müssen auch die Pflichten der Geräteherstellerinnen/Gerätehersteller erfüllen. Dies gilt nicht für Elektro- und Elektronikgeräte, für die eine ausländische Herstellerin/ein ausländischer Hersteller eine bevollmächtigte Person nach der Elektroaltgeräteverordnung bestellt hat.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO)

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie