Baurestmassen
Die Behandlung von Baurestmassen und Baustellenabfällen unterliegt neben allgemeinen abfallrechtlichen Regeln den Sonderbestimmungen der Recycling-Baustoffverordnung.
Weiterführende Links
Nähere Informationen zur Recycling-Baustoffverordnung:
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 18. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie