Verpackung – Pflichten Unternehmen
Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem
Unternehmen, die Haushaltsverpackungen und/oder gewerbliche Verpackungen in Verkehr setzen, müssen an einem dafür zugelassenen Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen (Lizenzierung).
Bei der Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem fallen Lizenzgebühren an, die von Art und Gewicht der Verpackung abhängig sind.
Wer an einem Sammel- und Verwertungssystem teilnimmt, muss dies seinen Kundinnen/Kunden durch eine rechtsverbindliche Erklärung bestätigen (z.B. auf dem Lieferschein oder auf der Rechnung).
Beispiel
"Alle von uns gelieferten Verpackungen sind beim Sammelsystem (Name des Sammelsystems) unter der Nummer (Lizenznummer) lizenziert."
Weiterführende Links
- Broschüre "Die Verpackungsverordnung – Informationen für die Praxis" (→ WKO)
- Erstinformation zur Verpackungsverordnung (→ WKO)
Rechtsgrundlagen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie