Gefährliche Stoffe und Gemische
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Der Schutz des Lebens und die Gesundheit des Menschen und der Umwelt stehen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gemischen an erster Stelle.
Es gibt 28 Gefahrenklassen:
- Gefahrenklasse: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff. Dazu gehören
- explosive Stoffe und Gemische,
- Erzeugnisse mit Explosivstoff, ausgenommen Vorrichtungen, die explosive Stoffe oder Gemische in solcher Menge oder von solcher Art enthalten, dass ihre unbeabsichtigte oder zufällige Entzündung oder Zündung außerhalb der Vorrichtung keine Wirkung durch Splitter, Spreng- und Wurfstücke, Feuer, Rauch, Wärme oder starken Schall entfaltet, und
- Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die nicht unter den lit. a und b genannt wurden, jedoch hergestellt worden sind, um eine praktische Wirkung durch Explosion oder eine pyrotechnische Wirkung hervorzurufen.
- Gefahrenklasse: Entzündbare Gase
- Gefahrenklasse: Aerosole
- Gefahrenklasse: Entzündend (oxidierend) wirkende Gase
- Gefahrenklasse: Gase unter Druck
- Gefahrenklasse: Entzündbare Flüssigkeiten
- Gefahrenklasse: Entzündbare Feststoffe
- Gefahrenklasse: Selbstzersetzliche Stoffe oder Gemische
- Gefahrenklasse: Selbstentzündliche (pyrophore) Flüssigkeiten
- Gefahrenklasse: Selbstentzündliche (pyrophore) Feststoffe
- Gefahrenklasse: Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Gemische
- Gefahrenklasse: Stoffe oder Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
- Gefahrenklasse: Oxidierende Flüssigkeiten
- Gefahrenklasse: Oxidierende Feststoffe
- Gefahrenklasse: Organische Peroxide
- Gefahrenklasse: Korrosiv gegenüber Metallen
- Gefahrenklasse: akute Toxizität, differenziert nach Wirkungsstärke in vier Kategorien für die nachstehenden Aufnahmewege unterteilt:
- akut oral,
- akut dermal,
- akut inhalativ
- Gefahrenklasse: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
- Gefahrenklasse: Schwere Augenschädigung/Augenreizung
- Gefahrenklasse: Sensibilisierung von Atemwegen oder der Haut
- Gefahrenklasse: Keimzell-Mutagenität
- Gefahrenklasse: Karzinogenität
- Gefahrenklasse: Reproduktionstoxizität
- Gefahrenklasse: Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
- Gefahrenklasse: Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition)
- Gefahrenklasse: Aspirationsgefahr
- Gefahrenklasse: Gewässergefährdend
- Gefahrenklasse: Die Ozonschicht schädigend
Betroffene Unternehmen
Diese Regelungen gelten für alle natürlichen und juristischen Personen, die die gegenständlichen Chemikalien in Österreich in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder verwenden.
Rechtsgrundlagen
- §§ 4, 19, 21, 22 Chemikaliengesetz (ChemG)
- EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung)
Experteninformation
Chemiepolitik und Biozide (→ BMK)
Letzte Aktualisierung: 15. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie