Einstellen von Personal und Arten der Beschäftigung
Wer Personal einstellen möchte, muss im Stadium der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses, währenddessen und bei seiner Beendigung vieles beachten. Manches gilt grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse, wie das Gleichbehandlungsprinzip:
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Vorgesetzte dürfen ihre Beschäftigten nicht ungleich behandeln. Zusätzlich müssen sie Diskriminierung durch Dritte, wie einer Kollegin oder eines Kunden, wenn möglich unterbinden. Häufiger Anwendungsfall für diese Verpflichtung ist sexuelle Belästigung (→ oesterreich.gv.at).
Nach den Förderungsrichtlinien des Bundes können Förderungen nur an Unternehmen vergeben werden, die das Gleichbehandlungsgesetz einhalten. Das Gleichbehandlungsgesetz enthält verschiedene Diskriminierungstatbestände und sieht für Unternehmen ab einer bestimmten Größe einen Einkommensbericht vor. Um sich durchschnittliche Richtwerte nach Branche etc. ausrechnen zu können, gibt es den Online-Gehaltsrechner (→ BKA).
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, eine Person zu beschäftigen. Aus der jeweiligen Beschäftigungsart ergeben sich rechtliche Verpflichtungen, etwa betreffend Sozialversicherung, Krankenstand, Urlaub oder Kündigung.
Welche Überschrift über einem Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag steht, ist an sich nicht ausschlaggebend – entscheidend ist vielmehr, wie das Arbeitsverhältnis gestaltet ist und in der Praxis gehandhabt wird. Es ist wichtig, wer und in welchem Rahmen beschäftigt wird:
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Beschäftigt ein Unternehmen einen Drittstaatsangehörigen oder eine EU-/EWR-Bürgerin, eine begünstigte behinderte Person oder eine nicht behinderte Person, eine Arbeiterin oder einen Angestellten, muss es jeweils Verschiedenes bedenken.
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Mit der ELDA-App (→ DV) können Mindestangabenanmeldungen schnell und unkompliziert durchgeführt werden. Stammdaten für Dienstgeberinnen/Dienstgeber und Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer können angelegt werden und es erfolgt eine automatische Meldebestätigung per E-Mail. Die ELDA-App für Android und Apple finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Anbieters.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion