Allgemeine Regelungen für Abfallbehandlungsanlagen
Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von ortsfesten Behandlungsanlagen müssen grundsätzlich von der Behörde genehmigt werden. Die Genehmigungspflicht gilt auch für ein Sanierungskonzept (Immissionsschutz).
Mobile Behandlungsanlagen oder eine wesentliche Änderung einer solchen mobilen Behandlungsanlage müssen ebenfalls von der Behörde genehmigt werden.
Rechtsgrundlagen
Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie