Obst- und Gemüsemeldung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Funktionieren eines gemeinsamen europäischen Marktes für landwirtschaftliche Erzeugnisse erfordert eine gemeinsame Agrarpolitik, die insbesondere eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte umfasst.
Diese gemeinsame Marktorganisation betrifft auch den Sektor Obst und Gemüse.
Um eine Marktüberwachung und -analyse durchführen zu können, sind Preis- und Mengenerhebungen erforderlich.
Wöchentlich ist zu melden:
- Ab-Hof- und Ab-Rampe-Preis und Vermarktungsmenge an Äpfel, Erdbeeren, Kirschen, Kopfsalat, Marillen, Pfirsiche und Nektarinen und Spargel durch Erstankäuferinnen/Erstankäufer, Erzeugerorganisationen und Erzeugerinnen/Erzeuger
- Einkaufspreis für Äpfel, Pfirsiche und Nektarinen und Orangen durch Lebensmitteleinzelhandel
Monatlich ist zu melden:
- Ab-Hof- und Ab-Rampe-Preis und Vermarktungsmenge an Birnen, Chinakohl, Gurken, Erbsen, Heidelbeeren, Karotten, Kartoffel, Kohlrabi, Kraut, Paprika, Petersilie, Porree, Radieschen Rote Rüben, Sellerie Schnittlauch, Speisekürbis, Spinat, Stachelbeeren, Tomaten, Walnüsse und Zwiebel durch Erstankäuferinnen/Erstankäufer, Erzeugerorganisationen und Erzeugerinnen/Erzeuger
- Lagerstand an Äpfel, Birnen, Karotten, Speisekartoffel und Zwiebel durch Erstankäuferinnen/Erstankäufer, Erzeugerorganisationen und Erzeugerinnen/Erzeuger.
Die Ergebnisse aller Meldungen werden dann der EUROSTAT bzw. der Europäischen Kommission übermittelt, die daraus erstellten Statistiken dienen insbesondere der Marktbeobachtung.
Betroffene Unternehmen
- Erstankäuferinnen/Erstankäufer, Erzeugerorganisationen und Erzeugerinnen/Erzeuger, die je meldepflichtigen Erzeugnis mindestens 10 ha bewirtschaften
- Lebensmitteleinzelhandel mit mehr als 100 Filialen.
Voraussetzungen
Siehe allgemeine Informationen.
Fristen
Wochenmeldung bis zum Dienstag der Folgewoche.
Monatsmeldung bis zum 15. des zweiten der Übernahme folgenden Monats.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Betrieben, die erstmals der Meldepflicht unterliegen, wird zunächst eine Kontaktaufnahme mittels E-Mail an die Agrarmarkt Austria empfohlen. Über E-Mail werden diesen Betrieben die erforderlichen Informationen übermittelt.
Die Meldungen werden über das Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria (→ eAMA) erfasst.
Dazu muss der meldepflichtige Betrieb zunächst einen PIN-Code anfordern, der binnen drei Werktagen übermittelt wird. Mit dem PIN-Code hat der Betrieb einen geschützten Zugang zum Internetformular. Beim erstmaligen Einstieg wird zunächst ein individuelles Profil angelegt, um dem Betrieb künftige Meldungen zu vereinfachen.
Nach Befüllen aller Eingabefelder und einer möglichen Plausibilitätsprüfung wird der Vorgang abgeschlossen.
Unter dem Punkt "Statistik" wird die Jahresmeldung durch Akkumulierung der Monatsmeldungen durchgeführt.
Erforderliche Unterlagen
Abgesehen vom Formblatt sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Rechtsgrundlagen
Agrarmarkttransparenzverordnung
Experteninformation
Siehe Formulare und Merkblätter der Argramarkt Austria (→ AMA).
Zum Formular
Formulare und Merkblätter der Agrarmarkt Austria (→ AMA)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft