Meldungen gemäß Agrarmarkttransparenzverordnung
Bestimmte Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette für Lebensmittel müssen gemäß der Agrarmarkttransparenzverordnung Preise und Mengen an die Agrarmarkt Austria melden. Die Ergebnisse aller Meldungen werden dann der EUROSTAT bzw. der Europäischen Kommission übermittelt, die daraus erstellten Statistiken dienen insbesondere der Marktbeobachtung.
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Agrarmarkttransparenzverordnung
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2025
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