Gewerbliche Tourismusförderung: Übernahme von Haftungen (2023-2027)

Allgemeine Informationen

Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft können für folgende Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte übernommen werden:

  • Qualitätsverbesserung
  • Betriebsgrößenoptimierung, Neuausrichtung und unter besonderen Voraussetzungen Neubauten
  • Errichtung oder Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Errichtung oder Verbesserung von Personalunterkünften und sonstigen Einrichtungen für Beschäftigte
  • Umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit
  • Neugründung oder Übernahme von Unternehmen
  • ERP-Kredite
  • Unternehmensstabilisierung
  • "Equity Growth"

Haftungen werden pro Unternehmen und Jahr für Fremdkapital ab einer Haftungssumme von mindestens 100.000 Euro übernommen. Für die Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte "Neugründung und Übernahme von Unternehmen" sowie" ERP-Kredite bis 1 Mio. Euro" ist keine Untergrenze vorgesehen. Die Haftungssumme beträgt maximal vier Millionen Euro.

Die Laufzeit der Haftung beträgt maximal 20 Jahre. Die Laufzeit des mit einer Haftung besicherten Kapitals kann die Laufzeit der Haftung übersteigen.

Die Haftungsquote beträgt bis zu 80 Prozent des zur Verfügung gestellten Fremdkapitals.

Betroffene Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Achtung

Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Fristen

Ansuchen können laufend im OeHT-Kundenportal eingereicht werden.

Zuständige Stelle

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (→ OeHT)
Parkring 12a
1010 Wien
E-Mail: oeht@oeht.at

Verfahrensablauf

Das Förderungsansuchen ist bei der OeHT einzubringen, die auch den weiteren Verfahrensablauf von der Prüfung über die Entscheidung bis zur Auszahlung administriert. Die Einreichung erfolgt über das OeHT-Kundenportal.

Erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen werden auf der Produktseite Haftungen der OeHT bzw. im Zuge der Einreichung über das OeHT-Kundenportal bekanntgegeben.

Kosten

Die aktuell anfallenden Kosten für Haftungen werden auf der Produktseite Haftungen der OeHT bekanntgegeben.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft für die Übernahme von Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Haftungs-Richtlinie)

Zum Formular

OeHT-Kundenportal

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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