Förderung für Lehrbetriebe
Betriebsbezogene Förderungen können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer (→ WKO) des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden und werden von diesen ausbezahlt. Weiters gibt es personenbezogene Förderungen des Arbeitsmarktservice.
Betriebe, die ihren Lehrlingen fachbezogene oder fachübergreifende Zusatzausbildungen ermöglichen und damit ihr Qualifikationsniveau erhöhen, können dafür eine Förderung beantragen:
Lehrbetriebe können für jeden Lehrling eine Basisförderung pro Lehrjahr in Anspruch nehmen. Außerdem gibt es Förderungen für Lehrlinge, die zu Beginn des Lehrvertrages 18 Jahre oder älter waren:
Sowohl Lehrlinge als auch Lehrbetriebe können das österreichweite Programm "Lehre statt Leere" in Anspruch nehmen. Dieses soll helfen, Probleme im Ausbildungsalltag zu lösen, die durch eine Beratung nicht mehr gelöst werden können.
Coaching und Beratung für Lehrlinge und Lehrbetriebe (→ WKO)
Um die geschlechtsspezifischen Ungleichgewichte am Lehrstellenmarkt und in der Ausbildung auszugleichen, können Projekte gefördert werden, die zum Beispiel die Fortbildung von Frauen in nicht traditionellen Lehrberufen unterstützen:
Es können Förderungen für Vorbereitungs- und Nachhilfekurse beantragt werden:
Unternehmen, die Lehrlinge aus bestimmten Lehrlingsgruppen (z.B. Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind) ausbilden, haben die Möglichkeit, vom Arbeitsmarktservice (AMS) einen pauschalen Zuschuss zu den Ausbildungskosten zu beantragen.
Vor Bewilligung der Förderung (bzw. vor Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses) ist ein beratendes Gespräch zwischen dem ausbildenden Unternehmen und dem Arbeitsmarktservice vorgeschrieben. Zuständig ist die jeweilige regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS).
Ausbildende Betriebe können eine Sonderprämie ("Erfolgsbonus") erhalten, wenn ihre Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung beim ersten Antreten mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg ablegen:
Bei Übernahme eines Lehrlings aus einer überbetrieblichen Einrichtung kann der Lehrbetrieb dafür eine einmalige Prämie in der Höhe von 1.000 Euro pro Lehrling beantragen. Das ist nach Absolvierung des ersten Jahres im Unternehmen bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer möglich:
Betriebe, die ihren Ausbilderinnen/Ausbildern Weiterbildungen für ihre ausbildungsbezogenen Aufgaben ermöglichen, können dafür eine Förderung beantragen:
Lehrebetriebe, die einem oder mehreren Lehrlingen einen Auslandsaufenthalt ermöglichen (Betriebspraktikum und ergänzender Sprachaufenthalt), können dafür eine Förderung erhalten. Auch für die Teilnahme an einem internationalen Berufswettbewerb nach Absolvierung der Lehre kann der Lehrbetrieb eine Förderung beantragen:
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft