Schweine, Schafe und Ziegen – Beantwortungspflicht

Allgemeine Informationen

Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen vom Betreiber des Veterinärinformationssystems ( VIS) übermittelte Schreiben fristgerecht schriftlich beantworten.

Betroffene Unternehmen

Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen

Zuständige Stelle

Zuständig für das Verfahren ist der Betreiber des VIS.

Verfahrensablauf

Der Betreiber des VIS übermittelt fallweise Schreiben an Tierhalterinnen/Tierhalter. Diese müssen von den Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhabern oder von deren Beauftragten schriftlich beantwortet und an den Betreiber des VIS zurückgesendet werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Beantwortung an.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz