Schweine, Schafe und Ziegen – Beantwortungspflicht
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssen vom Betreiber des Veterinärinformationssystems (→ VIS) übermittelte Schreiben fristgerecht schriftlich beantworten.
Betroffene Unternehmen
Tierhalterinnen/Tierhalter von Schweinen, Schafen und Ziegen
Zuständige Stelle
Zuständig für das Verfahren ist der Betreiber des VIS.
Verfahrensablauf
Der Betreiber des VIS übermittelt fallweise Schreiben an Tierhalterinnen/Tierhalter. Diese müssen von den Betriebsinhaberinnen/Betriebsinhabern oder von deren Beauftragten schriftlich beantwortet und an den Betreiber des VIS zurückgesendet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Beantwortung an.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) 2016/429 samt delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen
- Veterinärrechtsnovelle
- § 6 Abs 6 Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung (TKZVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz