Forschungsförderung

Allgemeine Informationen

Forschungsförderung erfolgt direkt durch Zuschüsse, Darlehen und Haftungen oder indirekt durch steuerliche Begünstigungen.

Bei der direkten Forschungsförderung wird zwischen Grundlagenforschung, anwendungsorientierter/wirtschaftsnaher Forschung sowie unternehmensbezogener Wirtschaftsförderung im Technologiebereich unterschieden. Aus dieser Unterscheidung werden auch die institutionellen Zuständigkeiten abgeleitet. Die direkte Forschungsförderung umfasst themenorientierte Förderungen nach Technologiebereichen und themenoffene Förderungen und erfolgt über Antragstellung oder über die Beteiligung an Ausschreibungen. Fördermittel werden von Bund, Ländern und der Europäischen Union (EU) vergeben.

Die steuerliche, indirekte Forschungsförderung bietet nach dem Einkommensteuergesetz und dem Körperschaftsteuergesetz die Möglichkeit, bestimmte Aufwendungen für Forschung und Entwicklung steuermindernd geltend zu machen.

Weitere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Steuern und Finanzen".

Detaillierte Informationen zur Forschungsprämie finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Betroffene Unternehmen

Jedes Unternehmen, in dem geforscht wird, oder in dem Forschungsvorhaben geplant sind, oder das mit dem Ziel Forschung zu betreiben gegründet wird.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Forschungsförderung sind abhängig von der Art und Förderungswürdigkeit des Forschungsvorhabens sowie von Unternehmensgröße und Unternehmenstyp. Die genauen Bestimmungen dazu sind in den Antragsunterlagen des jeweiligen Forschungsprogramms auf Basis der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen definiert.

Fristen

Jedes Förderungsprogramm hat einen eigenen Verfahrensablauf. In der Regel wird zwischen laufender Einreichmöglichkeit oder speziellen Einreichfristen unterschieden. Die Fristen sind den jeweiligen Programminformationen zu entnehmen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeiten werden durch das Bundesministeriengesetz geregelt, die Forschungsförderung selbst durch spezielle Materiengesetze. Zuständig sind Bund, Länder und die Europäische Union.

Forschungsförderung des Bundes

Für die österreichische Forschungsförderung sind hauptsächlich zwei Ministerien zuständig:

Förderungsprogramme werden im Auftrag der Ministerien durch folgende Institutionen abgewickelt:

  • Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung ( FWF)
    Der FWF ist Österreichs zentrale Einrichtung zur Förderung der Grundlagenforschung. Er dient der Weiterentwicklung der Wissenschaften auf hohem internationalem Niveau. Seine Förderungstätigkeit konzentriert sich auf die dem Erkenntnisgewinn verpflichtete wissenschaftliche Forschung.
  • Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft ( FFG)
    Die FFG ist die Agentur des Bundes zur Förderung anwendungsorientierter und wirtschaftsnaher Forschung in Österreich und unterstützt Unternehmen, Forschungsinstitutionen und Forscherinnen/Forscher mit einem umfassenden Angebot von Dienstleistungen.
  • Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH ( aws)
    Die aws ist die Förderbank des Bundes für den österreichischen Mittelstand. Als Spezialbank für Wirtschaftsförderungen hat sie auch die Aufgabe, die Gründung von forschungs- und technologieorientierten Unternehmen zu unterstützen. Sie leistet Unterstützung u.a. mit zinsengünstigen erp-Krediten, Zuschüssen und Haftungen.

Forschungsförderung der Länder

Für die Forschungsförderung in den Bundesländern ist die jeweilige Landesregierung verantwortlich. Wie für Bundesförderungen gibt es auch in den Bundesländern Institutionen, die für die Abwicklung von Förderungsprogrammen zuständig sind.

Forschungsförderung durch die Europäische Union

Knapp vier Prozent des Gesamtbudgets der Europäischen Union wird für die Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung ausgegeben. Die Europäische Union führt dazu mehrjährige Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung durch. Die Antragstellung erfolgt in der Regel direkt bei der Europäischen Kommission.

Verfahrensablauf

Jedes Förderungsprogramm hat einen eigenen Verfahrensablauf. Das Verfahren ist der jeweiligen Programminformation zu entnehmen. Gemeinsam ist den meisten Förderungsprogrammen, dass sie im Ausschreibungs- und Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden. Nach Einreichung und Bewertung der Förderungswürdigkeit durch unabhängige Expertinnen/unabhängige Experten erfolgt die Förderungsentscheidung und allenfalls die Förderungszusage.

Erforderliche Unterlagen

Um eine Forschungsförderung zu beantragen oder sich an einer Ausschreibung zu beteiligen, gibt es nach Institutionen und Forschungsprogrammen unterschiedliche Abläufe und Unterlagen. Die Antragsunterlagen sind bei der jeweils zuständigen Institution erhältlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Zum Formular

Siehe "Erforderliche Unterlagen".

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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