Verpflichtung von Unternehmen zum ORF-Beitrag

Seit 1. Jänner 2024 gilt die geräteunabhängige Haushaltsabgabe. Sie ersetzt die GIS-Gebühr und dient der Sicherstellung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ORF). Diese neue Abgabe müssen neben Haushalten auch Unternehmen verpflichtend entrichten. Dabei gelten besondere Regeln, Ausnahmen und Deckelungen.

Höhe des Beitrags

Die Höhe des ORF-Beitrags wird für das jeweilige Unternehmen pro Gemeinde mit zumindest einer Betriebsstätte, für welche im letzten Kalenderjahr Kommunalsteuer abgeführt werden musste, berechnet, gestaffelt und entsprechend bezahlt. Der Stichtag dafür ist jeweils der 1. April.

In einigen Bundesländern ist zusätzlich zum ORF-Beitrag eine Landesabgabe zu entrichten.

  • Keine Landesabgabe fällt an in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Vorarlberg und Wien
  • Burgenland: 4,60 Euro
  • Kärnten: 4,60 Euro
  • Steiermark: 4,70 Euro
  • Tirol: 3,10 Euro

Wieviel ein Unternehmen als ORF-Beitrag zu entrichten hat, ist von zwei Faktoren abhängig:

Summe der im Vorjahr an Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer gezahlten Arbeitslöhne pro Gemeinde:

  • Bis 1,6 Mio. Euro: 1 ORF-Beitrag
  • Bis 3 Mio. Euro: 2 ORF-Beiträge
  • Bis 10 Mio. Euro: 7 ORF-Beiträge
  • Bis 50 Mio. Euro: 10 ORF-Beiträge
  • Bis 90 Mio. Euro: 20 ORF-Beiträge
  • Mehr als 90 Mio. Euro: 50 ORF-Beiträge

Anzahl der Betriebsstätten in einer Gemeinde:

  • Der maximale Beitrag gilt für alle Betriebsstätten in einer Gemeinde.
  • Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten in verschiedenen Gemeinden müssen die Beiträge pro Gemeinde entrichten.
  • Homeoffice gilt in diesem Zusammenhang nicht als Betriebsstätte.
  • Es gibt eine Beitragsbegrenzung (Obergrenze) von 100 Beiträgen pro Monat für alle Betriebsstätten eines Unternehmens (gegebenenfalls zuzüglich einer entsprechend anfallenden Landesabgabe) Gemeinde unabhängig und österreichweit

Eine Umsatzsteuer auf den ORF-Beitrag wird nicht eingehoben.

Beispiel

Ein Unternehmen mit Sitz in St. Pölten und einer Bruttolohnsumme von 2 Mio. Euro im Jahr 2023 zahlt 15,30 Euro pro Monat. Hat das Unternehmen zusätzlich eine Betriebsstätte in Klagenfurt, fallen für diese 19,90 Euro pro Monat an (Basisbeitrag 15,30 Euro + Landesabgabe Kärnten 4,60 Euro). Das Unternehmen zahlt dann für die Betriebsstätte in St. Pölten und Klagenfurt insgesamt 35,20 Euro pro Monat an ORF-Beitrag.

Betroffene Unternehmen und Ausnahmen

Nicht alle Unternehmen sind vom ORF-Beitrag betroffen. Dazu kommen Ausnahmen und besondere Regelungen.

Betroffene Unternehmen:

  • Alle kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen, d.h. alle Betriebe, die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter beschäftigen, müssen die Haushaltsabgabe leisten.
  • Natürliche Personen sind im privaten Bereich von der Beitragspflicht "befreit", sofern sie für die Adresse ihres Hauptwohnsitzes bereits im betrieblichen Bereich als Unternehmerin/Unternehmer ihren ORF-Beitrag entrichten.
  • Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind grundsätzlich nicht beitragspflichtig, es sei denn, sie beschäftigen zusätzlich Arbeitskräfte.

Ausnahmen:

  • Unternehmen, die im letzten Kalenderjahr von der Kommunalsteuer befreit waren, sind auch vom ORF-Beitrag befreit. Diese beinhalten u.a. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die einen mildtätigen und/oder gemeinnützigen Zweck im Bereich der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge erfüllen.
  • Unternehmen, die ausschließlich Umsätze im Ausland erzielen, sind von der Abgabe befreit.
  • Unternehmen, die sich in Sanierungsverfahren befinden, können eine vorübergehende Stundung beantragen.
  • Geringfügige Einkommensbezieher (z.B. freie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter) können unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung beantragen.

Meldung

Die Anmeldung zum ORF-Beitrag hat an die ORF-Beitrags-Service GmbH (OBS) zu erfolgen und ist nur notwendig, wenn bei der GIS keine aktuelle Meldung vorliegt. Durch die Anbindung der Haushaltsabgabe an die Kommunalsteuer werden aufgrund der Zusammenarbeit des OBS mit dem BMF Unternehmen die beitragspflichtig sind automatisch registriert. Die neue Vorschreibung erfolgt durch das OBS. Der ORF-Beitrag ist im betrieblichen Bereich jährlich (1 x 12 Monate) zu entrichten.

Der festgesetzte ORF-Betrag wird vom OBS an die Unternehmen übermittelt und ist binnen 14 Tagen ab der Zustellung der Vorschreibung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung des ORF-Beitrags erfolgt eine Festsetzung mittels Bescheid. Gegen diesen kann beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden. Bei Meldeverstößen drohen Verwaltungsstrafen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion