Förderung für Behinderteneinstellung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Sozialministeriumservice (SMS) und das AMS unterstützen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sowie Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer finanziell mit zahlreichen Förderungen und Unterstützungsleistungen.
- Eingliederungshilfe (AMS)
- Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus sowie Inklusionsförderung Frauen (Unterstützung des SMS bei den Lohnkosten)
- Inklusionsbonus für Lehrlinge (Unterstützung des SMS bei den Lohnkosten)
- Entgeltzuschuss (Unterstützung des SMS bei den Lohnkosten)
- Arbeitsplatzsicherungszuschuss (Unterstützung des SMS bei den Lohnkosten)
- Schulungs- und Ausbildungskosten (SMS)
- Zuschuss für barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderungen und für Unternehmen (SMS)
- Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen (SMS)
- Startförderung für Selbstständige (SMS)
- Multiplikatorenausbildung (Behindertenvertrauenspersonen und Betriebsrätinnen/Betriebsräte in behindertenspezifischen Belangen – SMS)
Betroffene Unternehmen
Betroffen sind Unternehmen mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit Behinderungen.
Achtung
Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Zuständige Stelle
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich
- beim Arbeitsmarktservice (→ AMS) und Land
- nach dem Hauptwohnsitz des Menschen mit Behinderungen,
- bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS)
- in Angelegenheiten der beruflichen Teilhabe nach dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers und
- bei Prämien nach dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers.
Verfahrensablauf
Antragstellung
- Der Antrag beim Sozialministeriumservice ist in elektronischer Form einzubringen. Sie finden ihn auf der Homepage des Sozialministeriumservice. Der Antrag sollte gut begründet inkl. Angabe der Branche und mit Beilagen (Krankenbefunde, Kostenvoranschläge, Konzeptpapiere etc.) versehen sein.
- Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
- Es sind keine Gebühren zu entrichten.
- Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
- Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
- Bei allen Förderungen gibt es Höchstförderrahmen.
Zusätzliche Informationen
Folder: Menschen mit Behinderungen – ein Plus für Unternehmen (→ AMS)
Rechtsgrundlagen
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Zum Formular
Sozialministeriumservice − Downloads
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz