Förderung für Behinderteneinstellung

Allgemeine Informationen

Das Sozialministeriumservice (SMS) und das AMS unterstützen Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sowie Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer finanziell mit zahlreichen Förderungen und Unterstützungsleistungen.

  • Eingliederungshilfe (AMS)
  • Inklusionsförderung und InklusionsförderungPlus sowie Inklusionsförderung Frauen (Unterstützung des SMS bei den Lohnkosten)
  • Inklusionsbonus für Lehrlinge (Unterstützung des SMS bei den Lohnkosten)
  • Entgeltzuschuss (Unterstützung des SMS bei den Lohnkosten)
  • Arbeitsplatzsicherungszuschuss (Unterstützung des SMS bei den Lohnkosten)
  • Schulungs- und Ausbildungskosten (SMS)
  • Zuschuss für barrierefreie Arbeitsplatzadaptierung für Menschen mit Behinderungen und für Unternehmen (SMS)
  • Unterstützungsangebote für schwerhörige und gehörlose Menschen (SMS)
  • Startförderung für Selbstständige (SMS)
  • Multiplikatorenausbildung (Behindertenvertrauenspersonen und Betriebsrätinnen/Betriebsräte in behindertenspezifischen Belangen – SMS)

Betroffene Unternehmen

Betroffen sind Unternehmen mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit Behinderungen.

Achtung

Diese Regelungen gelten für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.

Zuständige Stelle

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

Verfahrensablauf

Antragstellung

  • Der Antrag beim Sozialministeriumservice ist in elektronischer Form einzubringen. Sie finden ihn auf der Homepage des Sozialministeriumservice. Der Antrag sollte gut begründet inkl. Angabe der Branche und mit Beilagen (Krankenbefunde, Kostenvoranschläge, Konzeptpapiere etc.) versehen sein.
  • Der Antrag auf Förderung ist vor Realisierung des zu fördernden Vorhabens bzw. vor Anschaffung des zu fördernden Behelfs einzubringen.
  • Es sind keine Gebühren zu entrichten.
  • Die Behörde oder der Kostenträger, bei dem der Antrag eingebracht wird, kontaktiert alle weiteren in Betracht kommenden Kostenträger und holt notwendige Unterlagen ein.
  • Über das Ergebnis der Antragsprüfung erhalten Sie eine Mitteilung.
  • Bei allen Förderungen gibt es Höchstförderrahmen.

Zusätzliche Informationen

Folder: Menschen mit Behinderungen – ein Plus für Unternehmen ( AMS)

Rechtsgrundlagen

Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)

Zum Formular

Sozialministeriumservice − Downloads

Letzte Aktualisierung: 24. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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