Arbeiten auf oder neben der Straße – Bewilligung

Allgemeine Informationen

Wenn durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt wird, so ist dafür eine straßenrechtliche Bewilligung notwendig. Bewilligungspflichtig sind z.B. Baustellen, Baustofflagerungen sowie die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen im Straßenraum. Die Bewilligung ist von der Bauführerin/vom Bauführer zu beantragen.

Betroffene Unternehmen

Jedes Unternehmen, das als Bauführer Arbeiten auf oder neben der Straße durchführt

Voraussetzungen

Die Bewilligung wird erteilt, wenn

  • die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder
  • dafür gesorgt werden kann, dass die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise aufrechterhalten bleiben.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten. Der Antrag ist formfrei. Die Bewilligung kann auch bedingt, befristet oder unter Auflagen (z.B. eine bestimmte Art der Absperrung etc.) erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich. Die beabsichtigten Arbeiten sind so zu beschreiben, dass sich die Behörde ein Bild von Art und Umfang der Arbeiten machen kann.

Kosten

Die Gebühren und Abgaben sind je nach Behörde unterschiedlich geregelt.

Rechtsgrundlagen

§ 90 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie