Tierarzneimittel
Werden Arzneimittel (Veterinär- und/oder Humanarzneimittel) an Tieren, die der Mensch zur Gewinnung von Lebensmitteln oder von anderen zur Anwendung an oder im Menschen dienenden Produkten vorsieht, angewendet, muss ab 2024 das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) beachtet werden. Dieses Gesetz ersetzt die bisher gültigen Regelungen des Arzneimittelgesetzes und des Tierarzneimittelkontrollgesetzes.
Das Tierarzneimittelgesetz gilt für die Zulassung, die Einfuhr, das Inverkehrbringen, die Anwendung, das Bereithalten zur Anwendung, das Lagern und den Besitz von Tierarzneimitteln (einschließlich Reinsubstanzen).
Die Anwendung von Tierarzneimitteln muss dokumentiert und über den Verkehr mit Tierarzneimitteln müssen genaue Aufzeichnungen geführt werden.
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