Abfallrecht
Das Abfallrecht ist Teil des Umweltrechts in Österreich. Einerseits ist das Abfallrecht auf bundesrechtlicher Ebene im Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) geregelt. Das AWG sieht unter anderem Regelungen für die Abfallerzeugung, Abfallbehandlung, Abfallverwertung und Abfallbeseitigung vor. Andererseits regeln die Abfallwirtschaftsgesetze der Bundesländer die kommunale Sammlung von Siedlungsabfällen (insbesondere die Organisation der Abfuhr, Gebühren, Abfallwirtschaftsverbände). Besondere Vorschriften gelten auf der Grundlage des EU-Rechts insbesondere für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen.
Das AWG zielt im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit insbesondere darauf ab,
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dass mit Abfällen sorgsam umgegangen wird, sodass schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und Pflanze, deren Lebensgrundlagen und deren natürliche Umwelt vermieden werden und
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dass Einwirkungen, die das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigen, so gering wie möglich gehalten werden.
Zum AWG wurden Durchführungsverordnungen erlassen. Zu nennen sind beispielsweise die Verpackungsverordnung, die Abfallnachweisverordnung und die Deponieverordnung.
Auf der Grundlage des AWG wird mindestens alle sechs Jahre der Bundes-Abfallwirtschaftsplan erstellt. Dieser gilt als das "Weißbuch" der österreichischen Abfallwirtschaft. Neben einer Bestandsaufnahme der österreichischen Abfallwirtschaft sind darin unter anderem Angaben zum Abfallaufkommen dokumentiert und Leitlinien zur Abfallverbringung angeführt.
Für Unternehmen sind im Abfallrecht Verpflichtungen vorgesehen (z.B. Aufzeichnungs- und Registrierungspflichten, Meldepflichten, Abfallwirtschaftskonzept): weiterführende Informationen zum Abfallrecht.
Weiterführende Links
- Abfall und Ressourcenmanagement (→ BMK)
- Abfallwirtschaftsgesetz – Verordnungen (→ BMK)
- Abfallverbringung (→ BMK)
- Bundes-Abfallwirtschaftsplan (→ BMK)
Rechtsgrundlagen
Online-Verfahren
edm.gv.at (→ BMK)
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, das EDM-System und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie