Rinder – Meldung an die elektronische Datenbank

Allgemeine Informationen

Das System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, die "Lebendrinderkennzeichnung", wurde eingeführt, um das Vertrauen der Verbraucherinnen/Verbraucher in die Qualität von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zu stärken, den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu erhalten und die Stabilität des Marktes für Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse dauerhaft zu stärken.

Dieses System zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern beruht auf Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Rindern, Einzelregistern in jedem Betrieb und einer zentralen elektronischen Datenbank.

Diese elektronische Datenbank wurde bei der Agrarmarkt Austria (AMA) eingerichtet. Rinderhaltende Personen müssen an diese elektronische Datenbank Geburten, Schlachtungen und Verendungen sowie jede Umsetzung von Rindern in oder aus dem Betrieb melden.

Die Meldung umfasst die folgenden Punkte:

  • Angaben zum Tier (Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse, Ohrmarkennummer des Muttertieres, ursprüngliche Ohrmarkennummer bei Drittlandstieren, Angaben über die Geburt, den Zu- oder Abgang, die Schlachtung oder Verendung)
  • Angaben zum Betrieb (Name und Anschrift der rinderhaltenden Person, landwirtschaftliche Betriebsnummer oder Klientennummer bei anderen Betrieben, wie insbesondere Schlachthöfen)

Diese Meldung muss bei Betrieben, die mehrere Betriebsstätten haben, für jede Betriebsstätte gesondert vorgenommen werden.

Eine vereinfachte Meldung gibt es für die Verbringung von Tieren auf Almen bzw. Weiden durch die für die Alm bzw. Weide verantwortliche Person (Almobfrau/Almobmann).

Betroffene Unternehmen

Alle rinderhaltenden Personen.

Voraussetzungen

Rinderhaltende Person ist jede natürliche oder juristische Person, die auf ihrem Betrieb Rinder hält.

Fristen

Die Meldung muss man innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt einer Änderung des Bestands (Geburt, Umsetzung, Schlachtung oder Verendung) durchführen.

Die Meldung des Auftriebs auf eine Alm bzw. Weide und des Abtriebs von einer Alm bzw. Weide muss man innerhalb von 14 Tagen nach dem Auf- oder Abtrieb durchführen.

Zuständige Stelle

Agrarmarkt Austria ( AMA)

Verfahrensablauf

Die Meldung kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen, die Meldung des Auftriebs auf eine Alm bzw. Weide nur online durch die für die Alm oder Weide verantwortliche Person.

Dabei sind die die folgenden Angaben, soweit diese nicht bereits in der Rinderdatenbank vorhanden sind, vorzunehmen:

  • Angaben zum Tier wie Ohrmarkennummer, Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse
  • Ohrmarkennummer der Mutter bzw. ursprüngliche Ohrmarkennummer bei Drittlandstieren
  • Angaben zum Geburtsbetrieb und zu allfälligen weiteren Betrieben wie Name und Anschrift der Tierhalterin/des Tierhalters, Betriebsnummer oder Klientennummer und Angaben über die Umsetzung

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

In der von der Agrarmarkt Austria vorgegebenen elektronischen Form und bei Alm-/Weidemeldungen fallen keine Kosten an. Bei allen anderen Formen der Meldungen ist ein Kostenersatz von 0,35 Euro pro Meldung durch die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Rinderkennzeichnungs-Verordnung 2021

Experteninformation

Fachinformationen "Lebendrinderkennzeichnung" der Agrarmarkt Austria ( AMA)

Zum Formular

Die Alm-/Weidemeldung kann nur online unter eAMA erfolgen.

Die Online-Meldung kann nur mit Betriebsnummer und PIN-Code unter eAMA, dem Internetserviceportal der Agrarmarkt Austria erfolgen.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft