Allgemeine Vertragsbedingungen für Werkverträge über geistige Dienstleistungen mit dem Bund
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für Werkverträge über geistige Dienstleistungen erhalten durch entsprechende Vereinbarung im Werkvertrag ihre Gültigkeit. Sie werden für Werkverträge verwendet, in denen die Republik Österreich als Auftraggeberin auftritt.
In den AVB sind unter anderem die Aufgaben und Pflichten der Auftragnehmerin/des Auftragnehmers, wie z.B. ordnungsgemäße und termingerechte Erfüllung der Verpflichtungen, Verschwiegenheitspflichten, Benachrichtigungspflichten bzw. Mitteilungspflichten über wesentliche Änderungen, Haftung und Gewährleistung, Verzug und Vertragsauflösung geregelt.
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