Sonstige Fälle
Die folgenden Vorgänge unterliegen der NoVA:
- Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in Österreich
- Verwendung von nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen in Österreich
- Leasingfahrzeuge
- Umbauten
- Neuerliche Zulassung
- Eigenverbrauch und Nutzungsänderung
- Leichte Nutzfahrzeuge
- Wohnmobile
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen