Informationen zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine

Aktuelle Informationen für Unternehmen über wirtschaftliche Einschränkungen, Sanktionen, Einreise, Mitarbeiter etc.

Die Austrian Business Agency (ABA) informiert auf Deutsch und Englisch über Einreise, Aufenthalt und Zugang zum Arbeitsmarkt ( ABA) ausländischer Arbeitskräfte.

Achtung

Es herrscht eine erhöhte Gefahr im Cyberspace. Unternehmen sollten ihre Belegschaft sensibilisieren und ihre Cybersicherheits-Systeme überprüfen. 

Wirtschaftliche Einschränkungen und Sanktionen

Die Europäische Union hat Sanktionen ( BMAW) erlassen, die den Import und Export bestimmter Güter und Technologien nach Russland und Belarus sowie Geschäftsbeziehungen zu bestimmten Personen verbieten. Die Europäische Kommission stellt Informationen für Zollbehörden, Importeure und Exporteure ( EK) auf Englisch zur Verfügung. Das Bundesministerium für Finanzen informiert über aktuelle Folgen der SWIFT Sperre ( BMF).

Die häufigsten Fragen zu den Sanktionen ( BMAW) beantwortet das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) auf seiner Website. Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) informiert ebenfalls über den aktuellen Stand der Sanktionen ( WKO)

Allgemeine Informationen zu Exportkreditversicherungen und Embargos finden sich auf dem USP.

Tipp

Die WKO informiert ausführlich zu wirtschaftlichen Einschränkungen und Arbeitsrecht auf der Seite "Ukraine/Russland/Belarus: Infos und FAQ für Unternehmen" ( WKO).

Vorübergehendes Aufenthaltsrecht und Beschäftigung in Österreich

Das vorübergehende Aufenthaltsrecht ( oesterreich.gv.at) für aus der Ukraine Vertriebene wurde bis 4. März 2025 verlängert. Seit 21. April 2023 haben diese Personen freien Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen keine Beschäftigungsbewilligung. Aktuelle Informationen auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch über den Arbeitsmarkt gibt es auf der Website des AMS.

Informationen zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die kein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben, finden sich am USP.

Für Personen, die auf Grund von kriegerischen Auseinandersetzungen nach Österreich einreisen, gelten keine COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen.

Tipp

Unternehmen können Hilfeleistungen in Geld- oder Sachwerten, die sie im Zusammenhang mit akuten Katastrophen im In- oder Ausland tätigen, steuerlich als Betriebsausgaben abschreiben. Mehr Informationen zur steuerlichen Behandlung von Hilfen finden sich am USP.

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion