Statistische Meldungen und Zahlungsbilanzerhebung
Unternehmerinnen/Unternehmer tragen mit der Meldung von Daten zu außenwirtschaftsstatistisch relevanten Geschäftsfällen wesentlich zur Erstellung der Außenwirtschaftsstatistiken bei. Die gemeldeten Daten fließen weiters in die Berechnung von Kennzahlen (z.B. BIP), in die Berechnung der EU-Beiträge etc. ein.
Diese Erhebungen von wirtschaftsstatistischen Daten zu Produktion, Konjunktur, Leistung und Struktur sowie zum Gütereinsatz und Außenhandel sind Ausgangsbasis für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und für wirtschaftspolitische Entscheidungen.
Außenwirtschaftsstatistische Daten enthalten wertvolle Informationen für die internationale Geschäftstätigkeit der Marktteilnehmenden bzw. zur Beobachtung von Auslandsmärkten (also insbesondere auch für die meldenden Unternehmen – Detailinformationen zu Ländern, Marktsegmenten bzw. Wirtschaftssektoren, Finanzierungen etc.). Diese Informationen ermöglichen einzelnen Unternehmen, Rückschlüsse auf ihre Marktposition und Exportchancen zu ziehen.
Die häufigsten direkt von den Unternehmen durchzuführenden Meldungen sind:
- Intrastat – Meldung
- Meldung zur Zahlungsbilanzerhebung
- Meldung – Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- Meldung – Grenzüberschreitender Kapitalverkehr
Hinweis
Die Meldepflicht ist von gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerten abhängig und daher auf jene Unternehmen beschränkt, die in der vorgegebenen Erhebungsperiode den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.
Abhängig von der Unternehmensbranche und -größe können weitere Meldungen notwendig sein, wie z.B.:
-
Meldungen zur Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich
-
Meldungen zur Konjunkturerhebung im Handel
-
Meldungen zur Leistungs- und Strukturerhebung
-
Meldungen zur Gütereinsatzerhebung
Die Extrastat-Meldungen (zur Erstellung der Extra-EU-Außenhandelsstatistik) erfolgen im Rahmen des Zollverfahrens und müssen daher nicht gesondert von den Unternehmerinnen/Unternehmern durchgeführt werden.
Zahlungsbilanzerhebungen
Pflichten der Unternehmen
Unternehmen müssen der Oesterreichische Nationalbank (→ OeNB) (bzw. an Statistik Austria) im Rahmen des grenzüberschreitenden
- Dienstleistungsverkehrs und
- Kapitalverkehrs
Meldung erstatten.
Hintergrund
Jedes Monat muss die OeNB die Zahlungsbilanz aufgrund des Devisengesetzes und internationaler Vorgaben erstellen. Während die Erhebungen zur Kapitalbilanz von der OeNB selbst durchgeführt werden, wird die Leistungsbilanz in enger Kooperation mit → Statistik Austria erstellt.
Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung der Wirtschaftsbeziehungen eines Staates oder eines Wirtschaftsraums mit der restlichen Welt. Sie ist ein wichtiges Instrument für die österreichische Außenwirtschaftspolitik und statistische Grundlage für internationale Verhandlungen. Die Zahlungsbilanz dient beispielsweise der Beobachtung von Auslandsmärkten und der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sowie der Erhebung von notwendigen Förderungsmaßnahmen für Unternehmerinnen/Unternehmer.
Die Zahlungsbilanz gliedert sich in zwei Hauptteile:
- Die Leistungsbilanz – der realwirtschaftliche Teil – betrifft Waren, Dienstleistungen, Einkommen und laufende Transfers.
- Die Kapitalbilanz – der finanzwirtschaftliche Teil – betrifft Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Sonstige Investitionen, Finanzderivate und Währungsreserven.
Weiterführende Links
- Downloads/Fragebögen (→ Statistik Austria)
- Außenwirtschaftsstatistik (→ OeNB)
- Broschüre "Die Zahlungsbilanz" (→ OeNB)
- Informations-Folder zu den außenwirtschaftsstatistischen Erhebungen
- Informationen über Neuerungen in der Zahlungsbilanzstatistik (→ OeNB)
- OeNB Statistik-App (→ OeNB)
Rechtsgrundlagen
- Außenwirtschaftsstatistik – Rechtliche Grundlagen
- Devisengesetz 2004
- Meldeverordnung ZABIL 1/2022 betreffend Kapitalverkehr
- Meldeverordnung ZABIL 1/2022 betreffend Dienstleistungsverkehr (wird im Laufe des Jahres 2025 im Zusammenhang mit ÖNACE neu novelliert)
- Österreichische Nationalbank
- Statistik Austria