Gefahrgut – Ausnahmebewilligung Straße, Schiene, Binnenschifffahrt, Luftfahrt oder Seeverkehr

Allgemeine Informationen

Manche Beförderungen sind grundsätzlich nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) nicht zulässig. Trotzdem kann für diese unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Es sind keine besonderen Fristen oder Verfahrensabläufe zu beachten.

Betroffene Unternehmen

  • Allgemeine Beschreibung:
    Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, auch ohne Erwerbszweck
  • Rechtsform:
    natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen bzw. -zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit, staatliche Einrichtungen
  • Branche: Transport

Voraussetzungen

  • Die Beförderung dient zu Zwecken der Erprobung oder es sprechen besondere Gegebenheiten für eine Genehmigung und
  • es bestehen keine Bedenken vom Standpunkt der Verkehrs-, Betriebs- und Beförderungssicherheit.

Zuständige Stelle

Für Straße

  • Landeshauptfrau/Landeshauptmann, in deren/dessen örtlichem Wirkungsbereich die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Hauptwohnsitz bzw. ihre/seine Hauptniederlassung oder ihren/seinen Sitz hat

Falls keine dieser Örtlichkeiten zutrifft:

  • Landeshauptfrau/Landeshauptmann des ersten österreichischen Bundeslandes, das von der Beförderung berührt ist

Für Schiene, Binnenschifffahrt, Luftfahrt, Seeverkehr

Kosten

Für Straße

  • Beförderung im örtlichen Wirkungsbereich von höchstens zwei Landeshauptleuten:
    • 87 Euro
  • Beförderung im örtlichen Wirkungsbereich von mehr als zwei Landeshauptleuten:
    • 174 Euro

Für Schiene, Binnenschifffahrt, Luftfahrt, Seeverkehr

  • 174 Euro

Rechtsgrundlagen

§ 9 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)

Zum Formular

Für Schiene, Binnenschifffahrt, Luftfahrt, Seeverkehr

Transport of Dangerous Goods by Air – Application Form for Exemptions

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie