Das Abfallende für feuerfeste Abfälle
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für feuerfeste Abfälle besteht die Möglichkeit, das Abfallende zu deklarieren (Recycling-Refractories).
Dafür ist ein Beurteilungsnachweis zu erstellen. Das Ende der Abfalleigenschaft ist in Form einer elektronischen Buchung in ein Produktlager zu dokumentieren.
Abfallbesitzerinnen/Abfallbesitzer, die das Abfallende deklarieren, müssen dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) jährlich Meldung über die Abnehmerinnen/Abnehmer des abgelaufenen Jahres erstatten.
Auf Verlangen müssen dem BMK die Beurteilungsnachweise und Aufzeichnungen vorgelegt werden.
Betroffene Unternehmen
Abfallbesitzerinnen/Abfallbesitzer, die das Ende der Abfalleigenschaft von feuerfesten Abfällen deklarieren wollen
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Abfallende:
- Die Anforderungen des Anhangs 1 der Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen werden eingehalten.
- Das Abfallende für feuerfeste Abfälle (Recycling-Refractories) ist an eine bestimmungsgemäße Verwendung geknüpft, d.h. Recycling-Refractories sind nur für die Herstellung von feuerfesten Werkstoffen sowie für die Ausmauerungen von Feuerungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen zu verwenden.
Fristen
Bei einer Weitergabe von Recycling-Refractories muss eine Konformitätserklärung übergeben werden, die bestätigt, dass die Recycling-Refractories die Kriterien des Abfallendes erfüllen.
Für das Abfallende muss ein Beurteilungsnachweis an das BMK übermittelt werden.
Eine jährliche Meldung muss dem BMK übermittelt werden.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (Abteilung V/3) (→ BMK)
Anschrift: Stubenbastei 5, 1010 Wien
Verfahrensablauf
Die Abfallbesitzerin/der Abfallbesitzer erstellt einen Beurteilungsnachweis und übermittelt ihn an die zuständige Stelle. Bei der jährlichen Meldung ist genauso vorzugehen.
Erforderliche Unterlagen
- Beurteilungsnachweis
- Jahresmeldung
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Für die jährliche Abfallendemeldung gibt es noch kein Formular.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie