Logistikförderung
Allgemeine Informationen
Mit der Logistikförderung 2024-2028 unterstützt das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie die Entwicklung und Umsetzung innovativer und nachhaltiger Logistikkonzepte.
Es gibt folgende Schwerpunkte:
- Lieferkettenoptimierungen und integrative Betrachtungsweise der Lieferketten
- Sorgfaltspflichten und Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
- Elektronische Frachtbeförderungsinformation (eFTI) und Paperless Logistics
- Supply Chain Cyber Risk Management (SCCRM)
- Optimierung des Produktionsfaktors Energie
- Schonung der Ressourcen Raum und Fläche
- Urbane Gestaltungsräume – "Sustainable Urban Logistics Planning" (SULP)
- Behebung von Arbeitskräftemangel und Qualifizierungsmaßnahmen
- Verringerung des Ressourcenverbrauchs sowie der Abfälle und Emissionen
- Tierwohl
Gefördert werden Durchführbarkeitsstudien mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr sowie Umsetzungspiloten und Umsetzungsbegleitung mit einer Dauer von maximal drei Jahren. Die Förderquote beträgt maximal 70 Prozent, die Förderhöhe maximal 350.000 Euro.
Im Fokus der Förderung steht die (pilotartige) Umsetzung innovativer Logistikkonzepte für alle Verkehrsträger unter Beteiligung der Öffentlichen Hand. Diese Konzepte sollen die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Güterverkehrs- und Logistiksektors steigern, die Standortattraktivität erhöhen sowie die soziale und ökologische Nachhaltigkeit sicherstellen.
Förderungswerber
Antragsberechtigt sind vom Bund verschiedene
- juristische Personen,
- eingetragene Personengesellschaften und
- natürliche Personen.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten in Österreich.
Abwicklungsstelle für die Förderung
Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft mbH (SCHIG mbH)
Vor Einreichung ist ein Beratungsgespräch mit Vertreterinnen/Vertretern des BMK sowie der SCHIG mbH verpflichtend. Die Einreichung bei der SCHIG mbH ist jederzeit innerhalb der Laufzeit 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2028 möglich.
Die vollständigen Förderanträge sind elektronisch an die SCHIG mbH an logistik@schig.com zu übermitteln:
- Antragsformular für das Förderansuchen (beinhaltet Leistungs-, Kosten, Zeit-, und Finanzierungsplan)
- Kalkulationsblatt zu den Projektkosten
- Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)
- Sonstige betriebliche Nachweise (nicht älter als sechs Monate), wenn die beantragte Fördersumme über 100.000 Euro liegt (z.B. Gewerbeberechtigung, geprüfte Jahresabschlüsse)
- Eventuell sonstige projektspezifische Unterlagen
Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach Ende der Projektlaufzeit, bei mehrjährigen Projekten kann eine jährliche Auszahlung nach Vorlage entsprechender Zwischenberichte erfolgen. Die Projektdauer ist im Bereich Durchführbarkeitsstudien auf ein Jahr und im Bereich Umsetzungsprojekte auf drei Jahre zu begrenzen.
Rechtsgrundlagen
Sonderrichtlinie Logistikförderung
Zum Formular
Logistikförderung 2024-2028: Formulare, Einreichunterlagen und Ausschreibungsleitfaden (→ SCHIG mbH)
- USP-Redaktion
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie