Realteilung

Wird ein Grundstück im Rahmen einer Realteilung übertragen, liegt eine Befreiung insoweit vor, als der Wert des Teilgrundstückes, das die einzelne Erwerberin/der einzelne Erwerber im Wege der Realteilung erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist.

Eine Realteilung ist die Teilung eines im Miteigentum mehrerer Personen stehenden Grundstückes der Fläche nach. Dabei gibt die einzelne Miteigentümerin/der einzelne Miteigentümer sein Miteigentumsrecht an der Gesamtliegenschaft auf und erhält dafür das Alleineigentum an einer Teilfläche. Erhält ein Tauschpartner mehr als seinem Miteigentumsanteil entspricht, unterliegt der Mehrerwerb der Grunderwerbsteuer.

Voraussetzung für die Befreiung ist, dass das zu verteilende Grundstück eine wirtschaftliche Einheit bildet. Eine wirtschaftliche Einheit kann auch aus mehreren Grundstücken oder Grundstücksparzellen bestehen. Die wirtschaftliche Einheit wird durch das Lagefinanzamt nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes im Einheitswertbescheid festgestellt.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen