Abfallsammlung- und -behandlung – Gefährliche Abfälle

Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die gemäß der Abfallverzeichnisverordnung als gefährlich festgelegt sind (z.B. Leuchtstoffröhren, Batterien, Eisenbahnschwellen).

Für die Sammlung und für die Behandlung von gefährlichen Abfällen ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich. In vielen Fällen ist zusätzlich eine ausdrückliche Bestellung entsprechender verwaltungs(straf)rechtlich verantwortlicher Personen vorgesehen.

Erlaubnispflichtige Unternehmen, die Abfälle sammeln oder behandeln, müssen in der Regel eine abfallrechtliche Geschäftsführerin/einen abfallrechtlichen Geschäftsführer bestellen.

Gemeinden müssen der Behörde eine fachkundige Person nennen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 25. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie