Lebensmittelsicherheit – Schlachtbetriebe

Allgemeine Informationen

Schlachtbetriebe dürfen Tiere nur übernehmen, wenn die/der über diese Tiere Verfügungsberechtigte eine schriftliche Bestätigung ausstellt.

Betroffene Unternehmen

Halterinnen/Halter von Nutztieren, die diese an einen zugelassenen Schlachthof abgeben.

Fristen

Die Bestätigung ist fünf Jahre lang aufzubewahren und den von der Landeshauptfrau/vom Landeshauptmann betrauten Personen auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen (Aufbewahrungspflicht).

Zuständige Stelle

Die Übergabe der schriftlichen Bestätigung sowie die ordnungsgemäße Aufbewahrung obliegt der/dem über die Tiere Verfügungsberechtigten. Etwaige Kontrollen erfolgen durch die von der Landeshauptfrau/von dem Landeshauptmann betrauten Personen.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Bestätigung an.

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung, der Text ist in den Tierbegleitscheinen eingearbeitet.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz