Arzneimittel – Verlängerung von Zulassungen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Zulassung einer Arzneispezialität bzw. die Registrierung einer traditionellen pflanzlichen, homöopathischen oder apothekeneigenen Arzneispezialität ist grundsätzlich fünf Jahre gültig.
Ein Antrag auf Verlängerung kann frühestens vier Jahre nach Rechtskraft des Zulassungs- bzw. Registrierungsbescheides bis spätestens neun Monate vor Ablauf von fünf Jahren nach Rechtskraft des Zulassungs- bzw. Registrierungsbescheides beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen gestellt werden.
Betroffene Unternehmen
Pharmaunternehmen
Zuständige Stelle
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (→ BASG)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Arzneimittelgesetz (AMG)
Zum Formular
Verlängerungen der Zulassungen (dritter Punkt)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz