Rechtliche Pflichten für Websites

Das Design ist fertig, der Content ist erstellt und die Seite befüllt – in Kürze geht die Website online. Der Online-Präsenz steht nichts mehr im Wege. Wie sieht es jedoch mit den rechtlichen Aspekten aus?

Informationspflichten für Websites

Website-Betreiberinnen/Website-Betreiber sind verpflichtet, ihre Informationen offenzulegen. Abhängig vom Inhalt der Website unterscheidet das Mediengesetz hinsichtlich des Ausmaßes der Offenlegungspflicht zwischen "kleinen" und "großen" Websites. Die Offenlegungspflichten werden umgangssprachlich auch häufig als Impressum bezeichnet. Je nach Rechtsform des Unternehmens gelten unterschiedliche Impressumsvorschriften für Websites und E-Mails.

Haftung für Links auf fremde Websites

Grundsätzlich ist das Setzen von Links auf fremde Websites zulässig. Es kann aber auch rechtswidrig sein, wenn fremde Inhalte übernommen werden oder das Urheberrecht verletzt wird.

Einsatz von Bildern, Musik und Videos

Es spricht nichts dagegen, die Website mit Bildern, Grafiken, Musiktiteln oder Videos auszustatten. Zu beachten ist jedoch das Urheberrecht. Fremde Inhalte dürfen nur mit Zustimmung der Herstellerin/des Herstellers verwendet werden. Bei selbst gemachten Fotos, auf denen andere Personen wie beispielsweise Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter oder Kundinnen/Kunden zu sehen sind, müssen die betroffenen Personen der Verwendung ausdrücklich zustimmen.

Wer dennoch wegen Nutzung fremder Inhalte auf der Website abgemahnt wird, sollte sich informieren und im Zweifel eine Rechtsberatung einschalten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft