Pendlerpauschale und Kilometergeld

Pendlerinnen/Pendler legen oft große Distanzen zurück, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen, bzw. ist ihnen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar, wodurch sie auf ein privates Fahrzeug angewiesen sind. Das Pendlerpauschale ist eine Steuerersparnis, die Pendlerinnen/Pendler finanziell entlastet. Das Pendlerpauschale kann entweder während des Kalenderjahres bei der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber beantragt, oder nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Nähere Informationen zu Pendlerpauschale und Pendlereuro finden sich auf oesterreich.gv.at.

Das amtliche Kilometergeld ist eine Pauschalabgeltung für alle Kosten, die durch die Verwendung eines privaten Kraftfahrzeuges für Fahrten im Zuge einer Dienstreise anfallen, und ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

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Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen