Deponie – Besondere Meldepflichten
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sieht folgende besondere Meldepflichten speziell für Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber vor:
- jede Zurückweisung eines Abfalls, der auf der Deponie nicht angenommen werden darf;
- alle erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch Mess- und Überwachungsverfahren festgestellt werden.
Betroffene Unternehmen
Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber
Fristen
Die Meldungen müssen unverzüglich durchgeführt werden.
Zuständige Stelle
Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist
- Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann
- Die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann kann Verfahren und Überwachung an die Bezirksverwaltungsbehörde delegieren.
Verfahrensablauf
Elektronische Meldungen über edm.gv.at (→ BMK) können nach ordnungsgemäßer Registrierung und Anmeldung abgegeben werden.
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
§ 61 Abs 2 und Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie