Deponie – Besondere Meldepflichten

Allgemeine Informationen

Das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) sieht folgende besondere Meldepflichten speziell für Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber vor:

  • jede Zurückweisung eines Abfalls, der auf der Deponie nicht angenommen werden darf;
  • alle erheblichen, nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt, die durch Mess- und Überwachungsverfahren festgestellt werden.

Betroffene Unternehmen

Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber

Fristen

Die Meldungen müssen unverzüglich durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort örtlich zuständig ist

Verfahrensablauf

Elektronische Meldungen über edm.gv.at ( BMK) können nach ordnungsgemäßer Registrierung und Anmeldung abgegeben werden.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

edm.gv.at ( BMK)

Rechtsgrundlagen

§ 61 Abs 2 und Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Letzte Aktualisierung: 23. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie