Agrarpolitik-EU – Interventionsmaßnahmen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Europäische Union hat zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs und zur Preisstützung bestimmter Erzeugnisse auf dem Agrarmarkt die Interventionsregelung mit öffentlicher Lagerhaltung eingeführt.
Für die Durchführung der Interventionsmaßnahmen ist in Österreich die Agrarmarkt Austria zuständig.
Bei der Intervention mit öffentlicher Lagerhaltung werden lagerfähige Erzeugnisse von der Agrarmarkt Austria angekauft, durch Vertragspartnerinnen/Vertragspartner zwischengelagert und wieder verkauft, sobald Bedarf an den Agrarmärkten besteht.
Die Angebote zur Intervention von Getreide (Weichweizen, Hartweizen, Gerste, Mais), Rindfleisch, Butter und Magermilchpulver müssen unter Verwendung von der Agrarmarkt Austria aufzulegender Formblätter schriftlich, durch Telefax oder per E-Mail bei der Agrarmarkt Austria eingereicht werden.
Ergänzend besteht bei schwierigen Marktlagen die Möglichkeit zur privaten Lagerhaltung von beispielsweise Butter, Magermilchpulver, Rind-, Schweine- Schaf und Ziegenfleisch nach den jeweiligen Vorgaben der Europäischen Union. In diesen Fällen wird eine Beihilfe für die private Lagerhaltung gewährt.
Betroffene Unternehmen
Marktteilnehmerinnen/Marktteilnehmer, die in der Gemeinschaft ansässig und in ein Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, bzw. für Butter, Magermilchpulver und Rindfleisch zugelassene Betriebe.
Voraussetzungen
Interventionsfähigkeit der Erzeugnisse, Mindestangebotsmengen, Leistung von Sicherheiten gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 und der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239.
Fristen
Zu beachten sind beim Ankauf zum Festpreis bestimmte (festgelegte) Zeiträume und beim Ausschreibungsverfahren die jeweiligen Ausschreibungszeiträume.
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Die Angebote sind schriftlich per Telefax oder E-Mail unter Verwendung der Formblätter einzureichen. Zu beachten sind die Mindestangaben.
Angebote dürfen nach der Einreichung weder zurückgezogen noch geändert werden.
Erforderliche Unterlagen
Formblatt (Antrag/Angebot)
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Angebote an.
Rechtsgrundlagen
- Agrar-Interventionsverordnung
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239
Experteninformation
Fachinformationen Intervention der Agrarmarkt Austria (→ AMA)
Zum Formular
Formulare und Merkblätter:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft